Beschlussvorschlag:
Der Aufstellungs- und
Auslegungsbeschluss des Verwaltungsausschusses vom 12.06.2018 zum Bebauungsplan
Nr. 133 – Apen, Gelände am Hafenbecken – wird aufgehoben.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 14 – Apen,
Gelände am Hafenbecken – mit einem Allgemeinen Wohngebiet. Das Plangebiet
ergibt sich aus der der Niederschrift des Gemeinderates vom 25.06.2019
beigefügten Skizze. Die Bauleitplanung erfolgt im Parallelverfahren mit der 14.
Änderung des Flächennutzungsplans (2017) – Apen, Gelände am Hafenbecken –.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Der Begründung wird gemäß § 2 a
BauGB ein Umweltbericht beigefügt.
Mit dem Eigentümer wird ein
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 abgeschlossen.
Der Rat der Gemeinde Apen beschließt für den o.g. Bauleitplan die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.
Sachverhalt:
Für das
Raiffeisengelände in Apen wurde vom Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 12.06.2018
die 14. Änderung des Flächennutzungsplans (2017) und die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 133 – Apen, Gelände am Hafenbecken – mit einem allgemeinen
Wohngebiet beschlossen. Die ersten Berechnungen zum Straßen- und Schienenlärm
haben hohe Schallwerte aufgrund des Bahn-Güterverkehrs in der Nacht ergeben,
so dass Lärmschutzmaßnahmen (Wall / Wand) erforderlich werden.
In einem Gespräch mit dem
Schallgutachter, dem Investor und der NWP wurde die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich des ehemaligen Raiffeisengeländes
in Apen als beste Lösung für die Abarbeitung der Schallemissionen gehalten. Aus
diesem Grund ist die Rücknahme des Aufstellungs- und Auslegungsbeschlusses für
den Bebauungsplan Nr. 133 sowie ein neuer Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan erforderlich. Der Beschluss für die
Flächennutzungsplanänderung kann bestehen bleiben.
Skizzen mit dem Plangebiet sowie
mit der flächenhaften Gestaltung der zu errichtenden Gebäude und Stellplätze
sind beigefügt.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch Abschluss des Durchführungsvertrags entstehen der
Gemeinde keine Planungs- und Erschließungskosten.
Anlagen:
Plangebiet mit Bauteppich
Skizze mit Gebäude- und Stellplatzanordnung