Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen
Auslegung des einfachen Bebauungsplans Nr. 137 – Hengstforde, südlich der Bahn –vorgebrachten
Anregungen sowie für die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der
Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 24.09.2019 beigefügt.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, welche Stellungnahmen abgegeben haben, von dem
Abwägungsergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.
Das
Bauleitplanverfahren wurde in textlicher Form im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch
(BauGB) durchgeführt. Aus diesem Grunde
wurde von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht
nach § 2 a BauGB abgesehen.
Der Rat
der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr. 137 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme
der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 137 öffentlich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 137 der Gemeinde Apen hat in der Zeit vom 21.05. bis einschließlich 20.06.2019 im Rathaus in Apen stattgefunden. Die Abwägung der eingegangenen Anregungen wird von der NWP GmbH Oldenburg in der Fachausschusssitzung vorgestellt.
Finanzielle
Auswirkung:
Die Planungskosten sind aus dem Ansatz Bauleitplanung zu begleichen.
Anlagen:
Abwägung