Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Fortschreibung des
Einzelhandelskonzeptes der Gemeinde Apen vom 25.03.2019 als städtebauliches
Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Ziff. 11 BauGB.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Apen hat im
Jahr 2009 das Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Apen als städtebauliches
Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Ziff 11 BauGB beschlossen. Es diente
seither als Grundlage zur Bewertung der branchen- und standortbezogenen
Entwicklungsmöglichkeiten für den Einzelhandel in der Gemeinde Apen und bildete
die Basis für neue Planungen, insbesondere für die Bereiche des großflächigen
Einzelhandels (ab einer Verkaufsfläche von 800 m²).
In den letzten 10 Jahren hat sich
die Gemeinde Apen sehr positiv entwickelt. Die Einwohnerzahl ist deutlich
angestiegen. Weitere Einwohnerzuwächse werden sich insbesondere auch durch die
Ausweisung und Erschließung weiterer Wohnbaugebiete ergeben. Auch die
Einzelhandelsstruktur hat sich seit 2009 in vielen Bereichen verändert. Nur
wenige kleine Betriebe sind zwischenzeitlich nicht mehr am Markt. Viele neue
Unternehmen haben sich gut etabliert und das Angebot im Lebensmittelbereich hat
sich deutlich verändert (u.a. Wegfall des Netto-Marktes nördlich der Bahn in
Augustfehn, Ansiedlung des Lidl-Marktes an der Hauptstraße in Augustfehn,
Veränderung der Verkaufsflächen bei den sonstigen Lebensmittlern).
Neben diesen örtlichen
Standortfaktoren haben sich allerdings auch die rechtlichen Vorgaben in den
letzten 10 Jahren verändert.
Insgesamt kann das
Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2009 daher nicht mehr als Grundlage für neue
Planungen der Gemeinde Apen herangezogen werden, insbesondere dann nicht, wenn
es um die Verträglichkeit eines weiteren großflächigen Einzelhandels in der
Gemeinde Apen geht.
Aus diesem Grunde wurde der
Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA) aus Köln, die seinerzeit
auch das erste Gutachten erstellt und zwischenzeitlich bereits mehrere
Stellungnahmen zu laufenden Veränderungen gefertigt hat, der Auftrag für eine
umfassende Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Gemeinde Apen erteilt.
Die Entwurfsfassung der
Fortschreibung (siehe Anlage) liegt inzwischen vor und ist bereits im Vorfeld
mit verschiedenen Fachstellen abgestimmt worden.
Einzelheiten zum Inhalt wird die
Projektleiterin Frau Katharina Staiger in der Sitzung des
Wirtschaftsausschusses vorstellen.
Im Vorfeld kann bereits
festgehalten werden, dass ein weiterer Lebensmittelmarkt im Bereich Augustfehn
zum jetzigen Zeitpunkt wohl nicht die Vorgaben der Landes-Raumordnung erfüllt.
Perspektivisch wird aufgrund der Ausweisung der Neubaugebiete und des damit
einhergehenden Bevölkerungsanstiegs aber ein Ansiedlungspotential für einen
weiteren Lebensmittelmarkt in Augustfehn gesehen. Dieser könnte dann auf der
nördlich der Bahn ausgewiesenen Potentialfläche für den zentralen
Versorgungsbereich in Augustfehn entstehen.
Damit das neue Konzept vor Gericht
als Dokumentation der kommunalen Planungsabsicht gelten kann, muss es vom Rat
der Gemeinde Apen als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6
Ziff. 11 BauGB beschlossen werden. Es ist dann im Anschluss bei der Aufstellung
von zukünftigen Bauleitplänen zu beachten.
Finanzielle
Auswirkung:
Die Aufwendungen für die Fortschreibung des
Einzelhandelskonzeptes (ca. 12.000 €) sind aus dem allgemeinen Planungsansatz
zu begleichen.
Anlagen:
Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Gemeinde Apen - Entwurfsfassung