Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen genehmigt den Durchführungsvertrag
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 – Tange, Diskothek – in der der
Niederschrift zur Ratssitzung am 17.12.2019 beigefügten Fassung.
Sachverhalt:
Der Durchführungsvertrag ist
Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und muss vom Rat der Gemeinde
Apen genehmigt werden. Die Unterzeichnung muss vor Satzungsbeschluss des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgen.
Der Entwurf des
Durchführungsvertrages wird in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
erläutert.
Am 06.11.2019 wurde der
Durchführungsvertrag im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Dorf- und
Gemeinschaftshaus Tange der Bevölkerung vorgestellt.
Finanzielle
Auswirkung:
Der Investor übernimmt die Planungskosten, sodass der
Gemeinde Apen keine Kosten entstehen.
Anlagen:
Durchführungsvertrag einschließlich Anlagen