Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die erste frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 13 –
Tange, Diskothek – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext
ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 17.12.2019
beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die zweite frühzeitige Öffentlichkeits- und
Trägerbeteiligung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 13 – Tange, Diskothek – vorgebrachten Anregungen sowie für
die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des
Gemeinderates am 17.12.2019 beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 13 – Tange, Diskothek – vorgebrachten
Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die
Sitzung des Gemeinderates am 17.12.2019 beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit
Angabe der Gründe zu unterrichten.
Der Begründung wurde ein
Umweltbericht beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme
der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 13 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Sachverhalt:
Die öffentliche Auslegung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 13 der Gemeinde Apen hat in der Zeit vom
19.07.2019 bis einschließlich 19.08.2019 stattgefunden.
Weiterhin wurden 2 frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligungen sowie 2 Beteiligungen der öffentlichen Träger und
Verbände durchgeführt. Das erste Beteiligungsverfahren fand am 10.05.2017
statt. Das zweite, welches aufgrund von Erweiterungen des Geltungsbereiches des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendig wurde, fand am 30.05.2018 statt.
Des Weiteren wurden die Unterlagen
für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Apen in der Zeit
vom 06.06.2019 bis einschließlich 08.07.2019 im Rathaus der Gemeinde Apen
ausgelegen.
Die Abwägung der eingegangenen
Anregungen wurden durch Frau Abel vom Ingenieur- und Planungsbüro NWP aus
Oldenburg in der Fachausschusssitzung am 26.08.2019 vorgestellt.
Finanzielle
Auswirkung:
Der Gemeinde Apen entstehen keine Planungskosten.
Anlagen:
3 Abwägungen