Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen beschließt, dass die Geltungsdauer
der bestehenden Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung
der Planung in dem Bebauungsplan Nr. 7 (Neufassung), 5. Änderung, für das Grundstück Südgeorgsfehner Straße 12 – Gemarkung Apen, Flur 16, Flurstück 56/2
– (ehemaliger Netto-Markt),
veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland Nr. 9 sowie im
Ammerländer Teil der NWZ am 16.03.2018, gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein
Jahr verlängert wird.
Die Satzung tritt gem. § 16 Abs. 2
S. 2 i.V.m. § 10 Abs. 3 S. 2-5 BauGB am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Verwaltung wird beauftragt,
die Satzung am 13.03.2020 gem. § 16 Abs. 2 i.V.m. § 10 Abs. 3 Satz 2 bis 5
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Die zurzeit bestehende
Veränderungssperre für das Grundstück Südgeorgsfehner Straße 12 – Gemarkung
Apen, Flur 16, Flurstück 56/2 - (ehemaliger Netto-Markt) läuft am 15.03.2020
aus.
Um die künftigen Planungen in
Hinsicht der Einzelhandels-Ansiedlung auf dem sog. Dockgelände nicht zu
gefährden, ist eine Verlängerung der bestehenden Veränderungssperre über den
15.03.2020 hinaus erforderlich. Gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB hätte diese
Verlängerung nach Beschluss bis zum 15.03.2021 Bestand.
Finanzielle
Auswirkung:
Der Gemeinde Apen entstehen lediglich die Kosten der
Bekanntmachung.
Anlagen:
Skizze