Beschlussvorschlag:
Der Gemeindeamtsrat Henning Jürgens wird zum 01.07.2020 unter
Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren bis
zum 30.06.2028 zum Ersten Gemeinderat berufen.
Sachverhalt:
Auf den Inhalt der
Beschlussvorlage „Neubesetzung der Stelle der allgemeinen Stellvertretung des
Bürgermeisters, hier: Verzicht auf eine Ausschreibung“ (VO/609/2019) wird
verwiesen, insbesondere hinsichtlich des Vorschlagsrechts des Bürgermeisters
sowie des Vorliegens der geforderten Eignung, Befähigung und Sachkunde.
Sofern der Rat einen Beschluss zum
Verzicht auf eine Ausschreibung der Stelle mit einer ¾ Mehrheit gefasst hat, kann die Wahl des
Gemeindeamtsrates Henning Jürgens zum Ersten Gemeinderat zum 01.07.2020
erfolgen.
Nach § 109 Abs. 1 NKomVG wird der
allgemeine Stellvertreter für eine Amtszeit von acht Jahren vom Rat gewählt.
Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung.
Gewählt wird gem. § 67 NKomVG
grundsätzlich schriftlich. Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf
oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht.
Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes
ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, wenn die Mehrheit der
Ratsmitglieder (bei der Gemeinde Apen 15 Ratsmitglieder) für sie gestimmt hat.
Die Besoldung richtet sich nach
der NKBesVO. Danach ist der allgemeine
Stellvertreter in Gemeinden zwischen 10.000 und 20.000 Einwohnern in die
Besoldungsgruppe A 15 einzustufen. Der Stellenplan weist zum 01.07.2020 eine
freie Planstelle A 15 aus, so dass eine entsprechende Einweisung erfolgen kann.
Finanzielle
Auswirkung:
Die Auswirkungen der Wahl sind sowohl hinsichtlich der
Besoldung wie auch der sich daraus ergebenden Pensionsrückstellungen bei der
Berechnung der Personalaufwendungen für 2020 berücksichtigt worden und in den
Haushaltsplan eingeflossen.
Anlagen: