Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Apen

für das Haushaltsjahr 2020

 

Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBL. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.10.2019 (Nds. GVBL S. 309) hat der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 30.06.2020 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

die bisherigen festgesetzten Gesamt­beträge –Euro­

erhöht um -Euro-

Vermindert um -Euro­

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich. der Nachträge festgesetzt auf -Euro­

1

2

3

4

5

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

ordentliche Erträge

18.592.300

129.400

842.800

17.878.900

ordentliche Aufwendungen

18.738.100

123.300

165.200

18.696.200

außerordentliche Erträge

30.000

9.800

0

39.800

außerordentliche Aufwendungen

0

0

0

0

Finanzhaushalt

 

 

 

 

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

    17.493.400

129.400

 

842.800

16.780.000

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

16.520.200

123.300

165.200

16.478.300

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

4.686.100

566.800

183.900

5.069.000

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

8.799.600

1.116.500

79.000

9.837.100

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

3.700.000

200.000

0

3.900.000

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

575.000

0

86.000

489.000

Nachrichtlich:

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts

25.879.500

896.200

1.026.700

25.749.000

Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts

25.894.800

1.239.800

330.200

26.804.400

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen

Festsetzung in Höhe von 3.700.000 Euro um 200.000 Euro erhöht und damit auf

3.900.000 Euro neu festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen

Festsetzung in Höhe von 200.000 Euro um 233.400 Euro erhöht und damit auf

433.400 Euro neu festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag in Höhe von 2.850.000 Euro vermindert um 60.000 € und damit auf 2.790.000 Euro neu festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert.

 

§ 6

Die Wertgrenze nach § 12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung wird nicht geändert.

 

 

Apen, den 30.06.2020

 

 

Huber 

(Bürgermeister)

 

2. Das Investitionsprogramm wird in der dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2020 anliegenden Fassung beschlossen.

 

 


FBL Kock erläutert den 1. Nachtragshaushaltsplan 2020, sowie die Anpassung des Investitionsprogrammes bis 2023 anhand einer Power-Point Präsentation.

 

AM Albrecht ist über die vorgetragenen Zahlen positiv überrascht. Er rechnete mit höheren Ausfällen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann man die mögliche Entwicklung nur abwarten.

 

AM Hasselhorst ist auch positiv überrascht und hofft auf eine baldige Ankurbelung der Wirtschaft. Dies werde man Ende des Jahres sehen. Positiv sieht AM Hasselhorst, dass die Baumaßnahmen weiterlaufen und so Aufträge für die Wirtschaft generiert werden. Auch den Überschuss aus dem Vorjahr sieht er positiv.

 

AV Orth fragt, ob in den Planzahlen des IGS Anbaus die Inneneinrichtung inkludiert ist.

 

FBL Kock bejaht dies.

 

Anmerkung der Verwaltung: Die geplanten Kosten der Inneneinrichtung betragen 400.000 €.

 

AM Hasselhorst stellt fest, dass große Baumaßnahmen hohe Auszahlungen mit sich bringen und bestehende Mängel beseitigt werden müssen. Die Gemeinde war Vor Corona auf einem guten Weg.

 

AM Scheiwe stellt fest, dass die Gewerbesteuer Einbrüche auch in 2021zu befürchten sind und man neue Investitionen und Auszahlungen hinterfragen muss.

 

RM Bruns hält fest, dass die Verteuerungen der einzelnen Maßnahmen im Rahmen sind und bei Altbauten Sanierungsbedarf normal sei.

 

AM Albrecht sieht auch eine Hinterfragung aller neuen Investitionen als sinnvoll an. In diesem Punkt hinterfragt er auch den geplanten Kreisverkehr beim Dockgelände für 900 Tsd €.

 

AV Orth erinnert an die Diskussionen im Planungsausschuss. Der Kreisverkehr ist ein wichtiger Punkt in der Maßnahme Dockgelände und Gutachter raten zu dieser Variante. Eine weitere Diskussion ist nicht zielführend.

 

AM Hasselhorst stellt fest, dass der Gemeinderat immer mit Augenmaß gewirtschaftet hat und die Baumaßnahmen des Dockgeländes ein guter Schritt für die Zukunft ist.

 

Bürgermeister (BM) Huber erklärt, dass alle vorgestellten Maßnahmen durchfinanziert sind und auch der Landkreis Ammerland im Bezug auf den Kreisverkehr beim Dockgelände unterstützen müsste, da eine Kreisstraße betroffen wäre. Das hätte aber keinen Einfluss, ob gebaut wird oder nicht.

 

AM Albrecht bringt an, dass BM Huber für Transparenz steht aber beim Thema Kreisverkehr die Bürger nicht mitgenommen hat. Die Frage der Sicherheit dieser Variante ist nicht geklärt, Schwierigkeiten mit einem Kreisverkehr dieser Variante kann man in umliegenden Gemeinden sehen.

 

BM Huber stellt klar, dass alle Ergebnisse transparent gemacht wurden und aus der Bürgerschaft und den verschiedenen Ortsbürgervereinen viel Einverständnis zu vernehmen ist. BM Huber steht Diskussionen immer offen gegenüber allerdings ist über die Thematik des Kreisverkehres schon ein Mehrheitsbeschluss getroffen worden.

 

AM Schmidt hält fest, dass es sich um schon beschlossene Maßnahmen handelt und Investitionen für eine moderne Gemeinde weiter vorangebracht werden müssen.

 

AM Reil berichtet, das die Thematik Kreisverkehr am Dockgelände transparent diskutiert wurde. Eine ÖPNV Anlage benötigt eine gute verkehrliche Anbindung.

 

RM Meyer erinnert an ein gutes Jahr 2019 und an ein gutes Jahr 2020 vor Corona. Er sieht die geringe Neuverschuldung sehr entspannt und weiß um ein verlässlichen Rat und eine verlässliche Verwaltung. Die eingeschlagene Kursrichtung ist richtig und im Herbst muss neu analysiert werden. Alte Maßnahmen müssen durchgeführt und neue Investitionen hinterfragt werden.

 

AV Orth stellt fest, dass es sich um Investitionen in Mobilität und in die Zukunft handelt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

 

Enthaltung: