Sitzung: 22.02.2021 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: VO/791/2021
Beschlussvorschlag:
1.
Nachtragshaushaltssatzung
der
Gemeinde Apen
für
das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBL.
S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2020 (Nds. GVBL S. 244) hat
der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 23.03.2021 folgende
Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§
1
Mit
dem Nachtragshaushaltsplan werden
|
die bisherigen festgesetzten
Gesamtbeträge –Euro |
erhöht um -Euro- |
Vermindert um -Euro |
und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplans einschließlich. der Nachträge festgesetzt auf -Euro |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
Ergebnishaushalt |
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ordentliche Erträge |
18.630.400 |
65.000 |
0 |
18.695.400 |
ordentliche Aufwendungen |
18.638.500 |
0 |
0 |
18.638.500 |
außerordentliche Erträge |
17.600 |
0 |
0 |
17.600 |
außerordentliche Aufwendungen |
25.000 |
0 |
0 |
25.000 |
Finanzhaushalt |
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Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
17.376.400 |
65.000 |
0 |
17.441.400 |
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
16.562.900 |
0 |
0 |
16.562.900 |
Einzahlungen für Investitionstätigkeit |
2.273.300 |
0 |
0 |
2.273.300 |
Auszahlungen für Investitionstätigkeit |
6.185.400 |
65.000 |
0 |
6.250.400 |
Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit |
3.500.000 |
0 |
0 |
3.500.000 |
Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit |
545.000 |
0 |
0 |
545.000 |
Nachrichtlich: |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts
|
23.149.700 |
65.000 |
0 |
23.214.700 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts
|
23.293.300 |
65.000 |
0 |
23.358.300 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe
von 850.000 Euro um 994.600 Euro erhöht und damit auf 1.844.600 Euro neu
festgesetzt.
§ 4
Der
bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden
dürfen, wird nicht verändert.
§ 5
Die Steuersätze
(Hebesätze) werden nicht geändert.
§ 6
Die Wertgrenze nach §
12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung wird nicht geändert.
Apen, den 23.03.2021
Huber
(Bürgermeister)
Das Investitionsprogramm wird in der dem 1.
Nachtragshaushaltsplan 2021 anliegenden Fassung beschlossen.
FBL Kock trägt den Nachtragshaushaltsplan 2021, sowie die Anpassung des Investitionsprogrammes bis 2024 anhand einer Power Point Präsentation vor.
AM Albrecht bringt an, dass er durch die Wortwahl bei der Sachklärung im nichtöffentlichen Teil, Probleme hat, dem jetzigen Beschlussvorschlag zuzustimmen.
BM Huber weist darauf hin, dass ein nichtöffentlicher Punkt nicht zum jetzigen Zeitpunkt thematisiert werden kann. Der Nachtrag dient der Gewerbeflächenerweiterung in Augustfehn II und kann auch mit dem Punkt der Nachhaltigkeit argumentiert werden.
AV Orth sieht bei dem Ankauf der Gewerbeflächen eine strategische Entscheidung die positiv entschieden werden muss. Man muss aber auch weiterhin bei Investitionen vorsichtig agieren.
AM Hasselhorst erkennt 2 mögliche Optionen um die Ertragskraft der Gemeinde zu erhöhen. Durch mehr Wohnbaufläche wird die Einwohnerzahl erhöht und durch eine Erweiterung der Gewerbeflächen können mehr Gewerbebetriebe angesiedelt werden.
AM Scheiwe sieht die Erweiterung von Gewerbefläche als sehr wichtig für die Gemeinde an. Obwohl er dem vorherigen Investitionsprogramm nicht zustimmen konnte, ist das heutige vertretbar. Es dürfen Maßnahmen, wie die Zuwegung zum Familienzentrum, nicht vergessen werden.
RM Bruns fragt, ob die Erhöhung der Co2 Steuer im Ergebnishaushalt schon eingepreist wurde.
FBL Kock antwortet, dass eine jährliche Steigerungsrate eingeplant sei. Ob diese ausreiche müsse man im Auge behalten.
AM Dr. Habben bittet um Auskunft, wieviel der Gewerbefläche wirklich genutzt werden kann. Wichtig ist eine Vermarktung an produzierende Gewerbebetriebe die der Gemeinde eine höhere Steuerkraft bringen.
Anmerkung der Verwaltung:
Die genaue
Nettobaufläche wird sich im Zuge des Bauleitplanverfahrens ergeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |