Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Apen

für das Haushaltsjahr 2021

 

Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBL. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2020 (Nds. GVBL S. 244) hat der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 23.03.2021 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

die bisherigen festgesetzten Gesamt­beträge –Euro­

erhöht um -Euro-

Vermindert um -Euro­

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich. der Nachträge festgesetzt auf -Euro­

1

2

3

4

5

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

ordentliche Erträge

18.630.400

65.000

0

18.695.400

ordentliche Aufwendungen

18.638.500

0

0

18.638.500

außerordentliche Erträge

17.600

0

0

17.600

außerordentliche Aufwendungen

25.000

0

0

25.000

Finanzhaushalt

 

 

 

 

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

17.376.400

65.000

0

17.441.400

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

16.562.900

0

0

16.562.900

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

2.273.300

0

0

2.273.300

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

6.185.400

65.000

0

6.250.400

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

3.500.000

0

0

3.500.000

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

545.000

0

0

545.000

Nachrichtlich:

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts

23.149.700

65.000

0

23.214.700

Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts

23.293.300

65.000

0

23.358.300

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 850.000 Euro um 994.600 Euro erhöht und damit auf 1.844.600 Euro neu festgesetzt.

§ 4

Der bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert.

 

§ 6

Die Wertgrenze nach § 12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung wird nicht geändert.

 

 

Apen, den 23.03.2021

 

 

Huber 

(Bürgermeister)

 

Das Investitionsprogramm wird in der dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2021 anliegenden Fassung beschlossen.

 

 

 

 


FBL Kock trägt den Nachtragshaushaltsplan 2021, sowie die Anpassung des Investitionsprogrammes bis 2024 anhand einer Power Point Präsentation vor.

 

AM Albrecht  bringt an, dass er durch die Wortwahl  bei der Sachklärung im nichtöffentlichen Teil, Probleme hat, dem jetzigen Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

BM Huber weist darauf hin, dass ein nichtöffentlicher Punkt nicht zum jetzigen Zeitpunkt thematisiert werden kann. Der Nachtrag dient der Gewerbeflächenerweiterung in Augustfehn II und kann auch mit dem Punkt der Nachhaltigkeit argumentiert werden.

 

AV Orth sieht bei dem Ankauf der Gewerbeflächen eine strategische Entscheidung die positiv entschieden werden muss. Man muss aber auch weiterhin bei Investitionen vorsichtig agieren.

 

AM Hasselhorst erkennt 2 mögliche Optionen um die Ertragskraft der Gemeinde zu erhöhen. Durch mehr Wohnbaufläche wird die Einwohnerzahl erhöht und durch eine Erweiterung der Gewerbeflächen können mehr Gewerbebetriebe angesiedelt werden.

 

AM Scheiwe sieht die Erweiterung von Gewerbefläche als sehr wichtig für die Gemeinde an. Obwohl er dem vorherigen Investitionsprogramm nicht zustimmen konnte, ist das heutige vertretbar. Es dürfen Maßnahmen, wie die Zuwegung zum Familienzentrum, nicht vergessen werden.

 

RM Bruns fragt, ob die Erhöhung der Co2 Steuer im Ergebnishaushalt schon eingepreist wurde.

 

FBL Kock antwortet, dass eine jährliche Steigerungsrate eingeplant sei. Ob diese ausreiche müsse man im Auge behalten.

 

AM Dr. Habben bittet um Auskunft, wieviel der Gewerbefläche wirklich genutzt werden kann. Wichtig ist eine Vermarktung an produzierende Gewerbebetriebe die der Gemeinde eine höhere Steuerkraft bringen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die genaue Nettobaufläche wird sich im Zuge des Bauleitplanverfahrens ergeben.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0