Beschlussvorschlag:

Den Inhalten der Bewertungsmatrizen und Auslobungstexten wird in der vorliegenden Form zugestimmt. Das Verfahren kann auf dieser Grundlage fortgeführt werden.

 


Die Verwaltung berichtet, dass die geplante Bürgerbeteiligung zur Auslobung des sog. Dockgeländes am Springbrunnengelände in Augustfehn aufgrund der Pandemie nicht stattfinden konnte und in eine Online-Veranstaltung umgewandelt wurde. Diese fand unter großem Zuspruch am 29.04.2021 um 17.00 Uhr statt. Zeitweise haben über 70 Personen an der Veranstaltung teilgenommen. Es wurden anschließend Bewertungsmatrizen erstellt, die als Leitfaden für den Teilnehmerwettbewerb gelten sollen.

Frau Müller vom Planungsbüro NWP aus Oldenburg hat zusammen mit Frau Lange die Auswertung der Online-Beteiligung vorgenommen und stellt sie im Ausschuss anhand einer Präsentation vor.

Das Gelände wird in 2 Grundstücke eingeteilt. Beide Grundstücke „Dock West“ (2005 m²) und „Dock Ost“ (4129 m²) sollen verkauft werden. Es wurde im Rahmen der Bauleitplanung ein städtebauliches Konzept durch Frau Abel vom Planungsbüro NWP erarbeitet. „Dock Ost“ wird als Mischgebiet MI3 mit maximalen Gebäudehöhen von 12 m und 3-geschossiger Bauweise, „Dock West“ dagegen wird als Mischgebiet MI4 mit Gebäudehöhen von 12 m bis 25 m und 3 – 8 geschossiger Bauweise ausgewiesen. Rund um das jeweilige Grundstück wird ein 5-Meter-Streifen als nicht überbaubare Fläche ausgewiesen. Der Verkauf der Grundstücke erfolgt in einem zweistufigen Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnehmerwettbewerb und Bürgerbeteiligung.

In Phase 1 erfolgt eine Auswahl an potentiellen Investoren/Bietern (max. 5 pro Grundstück) über Qualitätskriterien, wie Referenzbeispiele, Erfahrungen in der Region und Motivation zur Angebotsabgabe. Anhand eines Punktesystems werden so 5 potentielle Bieter je Grundstück ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die ausgewählten Investoren/Bieter geben ein Angebot (Phase 2) ab und stellen ihr Konzept der Politik und den Bürgern vor (zweite Bürgerbeteiligung). Der Gemeinde Apen ist das Meinungsbild der Bevölkerung wichtig und die gewonnenen Aspekte sollen in die Planungen einfließen. Die Bevölkerung wünscht sich ein harmonisches Einfügen von Gebäuden in die vorhandene Umgebung und kann sich auch einen 8-geschossigen Turm vorstellen, wenn er in das Konzept passt. Die Bewertung der abgegebenen Angebote erfolgt auch hier anhand eines Punktesystems nach Qualitätskriterien, wie Preis, Umsetzungsphase, Nutzung, städtebauliche Einbindung, Freiraumgestaltung, Akzeptanz/Bürgerüberzeugung und Nachhaltigkeit. Das wirtschaftlich günstigste Angebot ist das, welches ab einer festgelegten Mindestpunktzahl die meisten Punkte auf sich vereinen kann. 

Aus dem Ausschuss wird die Frage gestellt, wie das Konzept eines möglichen Bieters gestaltet sein sollte, ob es diesbezüglich Vorgaben gibt und ob eine 3D-Darstellung gefordert wird.

Frau Müller erklärt, dass jeder Bieter die Möglichkeit hat, sein Konzept zu gestalten, wie er es für richtig hält. Sie kann in 3D- Darstellung oder räumlichen Gestaltung erfolgen. Wichtig ist, dass die Vergaberichtlinien beachtet werden und der städtebauliche Vertrag umgesetzt wird.

Ziel ist ein zentrales Quartier mit erreichbaren öffentlichen Bereichen und einem ortbildprägenden Wiedererkennungswert. Diese spiegelt sich auch in der Gestaltung der B+R-Anlage wieder.

Im Rahmen der Bauleitplanung wurde ein Schallgutachten erstellt.

Frau Abel vom Planungsbüro NWP führt aus, dass das Schallgutachten eine Wohnnutzung im Bereich der Grundstücke „Dock West“ nicht empfiehlt. Daraus hat der Landkreis abgeleitet, die textliche Festsetzung in den B-Plan aufzunehmen, die Wohnnutzung dort  auszuschließen. Frau Abel erklärt, dass die gesundheitsgefährdenden Lärmpegelüberschreitungen ausschließlich nachts vorkommen können und es laut Gutachten eine Empfehlung ist, dort keine Wohnnutzung zu gestalten. Es ist demnach grundsätzlich zulässig, dort Wohnraum zu schaffen. Der Landkreis handelt hier nur vorsorglich. Das Planungsbüro NWP wird zusammen mit dem Gutachter noch einmal mit dem Landkreis Ammerland das Gespräch suchen und eine Lösung finden.

Die Verwaltung merkt an, dass es parallel im Verfahren in den nächsten Wochen geklärt wird.

Der Ausschuss findet es wunderbar, das Firmen auf die Gemeinde Apen zukommen, um ihre Ideen zu verwirklichen. Die Gemeinde geht sehr offen mit allem um und legt auch das Schallgutachten offen dar. Durch die bisherige Transparenz im Verfahren weiß jeder Bieter was auf ihn zukommt.

Die Verwaltung bedankt sich und erklärt, dass sie mit dem Kauf des Geländes Mut bewiesen hat. Im Rahmen des Ausbaus zu einem barrierefreien Bahnhof, soll parallel dazu auch das Dockgelände bebaut werden und die Gemeinde sieht einer positiven Entwicklung entgegen.

AV Reil dankt dem Planungsbüro NWP für ihre umfangreichen Ausführungen und verabschiedet Frau Müller, Frau Lange und Frau Abel.