Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Medienbildungskonzepte werden zur Kenntnis genommen. Die vollständige Ausnutzung der Fördermittel aus dem Digitalpakt wird angestrebt. Die Ausgaben erfolgen in der vorgegebenen Priorisierung der Richtlinie.

Es ist bekannt, dass Folgekosten (Ersatzbeschaffung, Wartung, Reparatur …) aus den eigenen Mitteln der Gemeinde Apen zu finanzieren sind.

Die Ausstattung der Schulen über die Mittel des Digitalpaktes hinaus erfolgt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde Apen. Aus den Medienbildungskonzepten mit den dazugehörigen Zielausstattungen lassen sich keine Ansprüche der Schulen auf vollständige Umsetzung herleiten.

 


RH Martz erklärt, dass für die IT-Ausstattung der Schulen Mittel aus dem Förderprogramm „Digitalpakt Schulen“ eingesetzt werden sollen. Dieses Thema wurde im Schulausschuss umfangreich diskutiert und das Förderprogramm wurde bereits in vorangegangenen Sitzungen dargestellt. Dafür muss je Schule ein Medienbildungskonzept aufgestellt werden, hierbei unterstützten Frau Pundt und Herr Franz. Aus den Medienbildungskonzepten ergeben sich die IT-Ausstattung und deren Einbindung in den Unterricht.

 

Pro Schule sind die Fördermittel auf 25.000 € begrenzt. Folgekosten wie Reparatur, Wartung, Ersatzbeschaffung und Ähnliches sind nicht förderfähig, sondern müssen aus eigenen Finanzmitteln des Schulträgers bestritten werden.

 

Die Ratsmitglieder sind sich einig, dass die Medienbildungskonzepte und die IT-Ausstattung unbedingt unterstützt werden sollten. Die Konzepte der einzelnen Schulen wurden freudig zur Kenntnis genommen und es wird hervorgehoben, dass die Schulen mit diesen Konzepten sehr einheitlich auftreten, sodass ein Schüler bzw. eine Schülerin sich bei einem Schulwechsel nicht an eine neue Technik gewöhnen muss. Um das Konzept zu erreichen und über die Grundausrüstung weitere Schritte planen zu können, sind die Fördermittel von Bund und Land erforderlich.