Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


EGR Jürgens erläutert die Sachlage anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage 2).

 

Auf Nachfrage erklärt EGR Jürgens, dass es regelmäßig neue Regelungen zum Busverkehr und damit für Bauhaltestellen gibt. Die Verwaltung würde einen Fachmann dazu holen, um immer auf dem aktuellsten Stand zu sein und entsprechend reagieren zu können.

 

BM Huber ergänzt, dass auch die Verkehrsbehörde vom Landkreis Ammerland mitgeteilt hat, dass sich die Bushaltestelle am Viehmarktplatz nicht mehr auf aktuellem Stand befinden, da sie bspw. nicht barrierefrei ist. Dazu kommt, dass die Busse immer größer werden und einen größeren Radius zum Wenden und Einschwenken benötigen. Die Verwaltung hat sich mit dem damaligen Förderprogram nicht weiter beschäftigt, da gleichzeitig das Dockgelände und andere Baustellen in der Gemeinde angefasst wurden. Die Verwaltung hatte keine Kapazitäten mehr frei, ein weiteres Projekt zu eröffnen.

 

Verwaltungsseitig wird auf Nachfrage weiter erklärt, dass sich der Abfallwirtschaftsbetrieb gegenüber der Einrichtung von Unterflur-Glascontainern weiterhin kritisch zeigt. Solche Anlagen sind sehr wartungsintensiv. In Augustfehn II wird eine solche Anlage durch die NLG eingesetzt, der Abfallwirtschaftsbetrieb wird solche Einrichtungen aber nicht vornehmen.

 

Aus der Mitte des Arbeitskreises wird sich für den Viehmarktplatz ein vernünftiges Gesamtkonzept gewünscht, welches die Bahnhaltestelle, die Bushaltestelle und die Lüttje Festung beinhaltet. Dieses muss vernünftig ausgearbeitet werden, damit es im Nachhinein keine Schwierigkeiten gibt. Der finanzielle Aspekt sollte dabei nicht im Mittelpunkt stehen. Die im Antrag genannten Punkte sind genau die wesentlichen Bereiche, die nun bearbeitet werden müssen. Ein Bahnhaltepunkt in Apen ist sehr wichtig und die aktuelle Fahrspur des Busses wird zu einem Gefährdungspunkt, da dieser entweder mit der Frontschütze in den Gegenverkehr oder mit dem Heck über den Fahrradweg kommt.

 

BM Huber schlägt vor, diesen Antrag in TOP 8 aufzunehmen, da der Viehmarktplatz in seiner Gesamtheit Bestandteil des TOP 8 ist.

 

Diesbezüglich fand eine rege Diskussion statt, da teilweise die Meinung vertreten wurde, die Gestaltung des Viehmarktplatzes ist als gesondertes Projekt zu sehen und daher sollte im Einzelnen darüber beschlossen werden. Schlussendlich wurde sich darauf geeinigt, sich die Ausführungen zu TOP 8 anzuhören und ggf. dessen Beschluss mit entsprechenden Ausführungen zum Viehmarktplatz zu ergänzen.