Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 116, 1. Änderung – Apen, Osterende, allgemeines und seniorengerechtes Wohnen – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 11.10.2022 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

 

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr. 116, 1. Änderung – Apen, Osterende, allgemeines und seniorengerechtes Wohnen – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 116, 1. Änderung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.


FBL Rosendahl erläutert, dass der bestehende B-Plan dahingehend geändert werde, um die Möglichkeit einer zweigeschossigen Bebauung in erster Reihe entlang der Kreisstraße zu schaffen. Der Erschließungsvertrag wurde mit dem Investor bereits geschlossen.

Frau Abel berichtet, dass die Vollgeschosse im vorderen Bereich von 1 auf 2 und auch die GRZ von 0,3 auf 0,4 erhöht wurde. Maximal darf es 9 Wohnungen pro Gebäude geben, die Firsthöhe wurde auf 10,50 m und die Gebäudelänge auf 25,00 m begrenzt. Die Bauweise hat mit Verblendmauerklinker und Dachziegeleindeckung zu erfolgen.

BM Huber verlässt von 18:02 Uhr bis 18:04 Uhr den Sitzungsraum.

AM Gerdes fragt, ob bei den Festsetzungen die Farbe des Verblendmauerwerks ebenfalls vorgeschrieben sei.

Frau Abel antwortet, dass es keine weiteren Vorgaben gebe.

FBL Rosendahl merkt an, dass in diesem Bereich farblich alles an Verblendern vertreten sei, so dass eine Festlegung bezüglich der Farbe nicht angezeigt wäre. Die Gemeinde habe mit diesen Festsetzungen (Verblendmauerwerk und Dachziegel) der Hochbauplanung einen Rahmen gegeben.