VA Gurk begrüßt Herrn Mertin von der DB Netz AG und erklärt, dass die Örtlichkeit im Vorfeld mit dem Landkreis Ammerland begutachtet wurde. Er übergibt das Wort an Herrn Mertin. Dieser stellt sich zunächst vor. Er betreue die technischen Anlagen für die DB Netz AG. Hier gehe es um die Strecke 1520 (Oldenburg-Leer). Die zu erneuernde Anlage ist noch nicht sehr alt, da sie bereits mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet sei. Der Bahnübergang (im Folgenden BÜ genannt) sei jedoch nicht mehr gut, da Straßenmarkierungen fehlen und auch der Belag nicht in einwandfreiem Zustand sei. Im Begegnungsverkehr kann es vorkommen, dass Verkehrsteilnehmer auf den Gleisen stehen bleiben müssen. Die Schranken schließen aufgrund einer Signalgebung auf der Strecke automatisch und es käme zu einem folgenschweren Unfall. Mit dem Umbau des BÜ verliere dieser jedoch den Bestandsschutz und es wurde nach einer neuen Lösung gesucht. Vor und nach einem BÜ muss ein Begegnungsverkehr stattfinden können. Das Eisenbahnkreuzungsgesetz besagt, dass alle Kreuzungspartner (in diesem Fall die Gemeinde Apen) mit einbezogen werden müssen. Die Kosten für die Umbaumaßnahme sind aufgrund von rechtlichen Änderungen seit ca. 1,5 bis 2 Jahren allein von der Deutschen Bahn zu tragen.

Direkt hinter dem BÜ befindet sich eine landwirtschaftliche Einfahrt.

AM Scheiwe möchte wissen, ob bei der Planung ein zweigleisiger Ausbau berücksichtigt wurde.

Herr Mertin verneint es.

AV Bruns weist darauf hin, dass Herr Mertin zunächst seine Ausführungen beenden sollte und danach könne das Wort erteilt und Fragen gestellt werden.

Herr Mertin führt weiter aus, dass beim Umbau des BÜ die Kreuzung aufgeweitet werden müsse. Das funktioniere jedoch nicht ohne eine Verlegung der landwirtschaftlichen Einfahrt. Die Gemeinde Apen hat den Kontakt zu dem Landwirt hergestellt. Es haben Gespräche mit dem Landwirt stattgefunden und man habe sich auf eine Verlegung geeinigt.

Der voraussichtliche Umbautermin sei für das dritte/vierte Quartal 2024 geplant und werde ca. 2 Monate dauern. Für diese Zeit werde der BÜ komplett gesperrt. Die Kosten in Höhe von ca. 1,4 Mio. Euro trägt die DB Netz AG. Der Gemeinde Apen entstehen keine Kosten. Herr Mertin bedankt sich für die Aufmerksamkeit und steht für Fragen zur Verfügung.

FBL Rosendahl fragt nach dem Grund für die Maßnahmen.

Herr Mertin erklärt, dass einige Anlage veraltet und es immer wieder zu technischen Ausfällen gekommen sei. Ein Umbau erhöhe die Sicherheit.

FBL Rosendahl fragt weiterhin, ob für die Umbaumaßnahme ein Planfeststellungsverfahren notwendig sei.

Herr Mertin erklärt, dass es bei diesem Umbau nicht notwendig sei. Planfeststellungsverfahren werden nur bei signifikanten Änderungen der Maßnahme durchgeführt. Eine Straßenaufweitung sei keine signifikante Änderung. Das bedeute gleichzeitig eine enorme Entlastung der Bürokratie. Somit können viele BÜs ohne Planfeststellungsverfahren erneuert werden.

AM Gerdes möchte wissen, ob die Verkehrsführung mit dem Landkreis Ammerland abgestimmt wurde.

VA Gurk erklärt hierzu, dass im Vorfeld alles mit dem Landkreis abgestimmt wurde. Einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h stimme der Landkreis jedoch nicht zu.

BM Huber bedankt sich für die Ausführung zur Maßnahme und fragt nach der Notwendigkeit der Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen DB Netz und der Gemeinde Apen.

Herr Mertin erklärt hierzu, dass die Gemeinde die Vereinbarung unterzeichnen müsse, damit alle Beteiligten sehen können, dass die Maßnahme abgestimmt wurde. Somit sei ausgeschlossen, dass Forderungen gestellt werden, die nicht notwendig sind.

Weiter erklärt er, dass er den Einwand bezüglich der Wunderline mit einem eventuellen zweigleisigen Ausbau durchaus nachvollziehen kann. Er könne jedoch nicht in die Zukunft sehen und jetzt dafür Entscheidungen treffen. Das Eisenbahnbundesamt werde es im Verfahren prüfen. Eine spätere Änderung sei nicht so teuer und aufwendig, als wenn man im Vorfeld zweigleisig ausbaut. Ein Ausbau mit einem zweiten Gleis bedeute auch eine signifikante Änderung und ziehe ebenfalls ein Planfeststellungsverfahren nach sich. Hinzu kommt, dass noch nicht feststehe auf welche Seite das zweite Gleis kommen soll.

AM Scheiwe erklärt, die Gemeinde gehe den zweigleisigen Ausbau der Wunderline mit, auch wenn er erst in 10 Jahren kommen sollte.

AM Delger ist auch der Meinung, dass es eine gute Sache sei und fragt, ob in der Vereinbarung zwischen der DB Netz und der Gemeinde Apen eventuell ein Hinweis auf den zweigleisigen Ausbau aufgenommen werden könne.

Herr Mertin verneint dieses.

AM Scheiwe bedankt sich ebenfalls und merkt an, dass man die BÜs beobachten werde. Er regt an, als Nächstes den BÜ in der Burgstraße zu sanieren, da dieser durch das neue Wohngebiet in Zukunft stark frequentiert sein werde.

FBL Rosendahl pflichtet AM Scheiwe bei. Er ist jedoch der Meinung, dass auch der BÜ in der Eschstraße einer Sanierung bedarf. Er fragt, wann ein BÜ technisch abgängig sei.

Herr Mertin erwidert darauf, dass zunächst eine BÜ-Schau stattfinde und die Entscheidung an anderer Stelle getroffen werde. Er bitte um Übersendung einer E-Mail (ggfs. mit Bildern), damit er es an die entsprechende Stelle weiterleiten könne.

AV Bruns bedankt sich bei Herrn Mertin und verabschiedet ihn.