Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB der Änderung Nr. 26 des Flächennutzungsplans (2017) – Apen, Raiffeisen-Markt Apen – vorgebrachten Anregungen. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 26.09.2023 beigefügt.

 

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung der Änderung Nr. 26 des Flächennutzungsplans (2017) – Apen, Raiffeisen-Markt Apen – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 26.09.2023 beigefügt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Der Begründung wurde ein Umweltbericht beigefügt.

 

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt vorbehaltlich einer positiven Beschlussfassung der Kreisgremien des Landkreises Ammerland bzgl. einer möglichen Zusammenlegung der Grundzentren Apen und Augustfehn zu einem gemeinsamen Grundzentrum und der damit einhergehenden Vorwegnahme des zukünftigen Regionalen Raumordnungsprogrammes im Oktober 2023 den ihm vorgelegten Entwurf der Änderung Nr. 26 des Flächennutzungsplans (2017) – Apen, Raiffeisen-Markt –, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung Nr. 26 des Flächennutzungsplans (2017) gemäß § 6 Abs. 1 BauGB dem Landkreis Ammerland zur Genehmigung vorzulegen sowie die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen.


Frau Abel erklärt zunächst, dass auf dem vorhandenen Gelände bereits eine gewerbliche Nutzung vorhanden sei. Der Geltungsbereich wurde erweitert und schließt die Straße ein, so dass beide Ausbauvarianten umgesetzt werden könnten, ohne dass eine neue Planung erforderlich wäre. Der Vorhabenträger plant einen Raiffeisenmarkt mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.700 m², wovon ca.  170 m² zentrenrelevant sind. Der Deichverteidigungsweg auf dem Gelände kann als Verkehrsfläche genutzt werden. Die Gemeinde Apen hat das Einzelhandelskonzept fortgeschrieben. Voraussetzung für das Vorhaben ist die Zusammenlegung der Grundzentren Apen und Augustfehn.

Frau Abel erklärt, dass die verschiedenen Gutachten abgearbeitet wurden. Eine Geruchsemission stellt, trotz der Nähe zur Kläranlage, keine Probleme dar und aus dem Lärmgutachten wurde der Hinweis aufgenommen, dass schutzwürdige Nutzungen (wie Büroräume) lärmabgewandt sein müssen. Weiter ist ein Regenrückhaltebecken (RRB) herzustellen. Sie erläutert die Ergebnisse der Auslegung. Der Landkreis Ammerland hat keine Bedenken aus immissionsschutzrechtlicher und abfallrechtlicher Sicht. Die Hinweise zu Bodenfunden wurde in der Begründung ergänzt und der notwendige Ausgleich für die Eingriffe in den Naturhaushaltwerde auf gemeindeeigenen Flächen kompensiert. Lediglich für die Zusammenlegung der Grundzentren wurde ein Moderationstermin verlangt.

Der Termin sei nach diversen Gesprächen jedoch nicht mehr notwendig und im Oktober werde über die Zusammenlegung im Kreistag beraten und ggf. ein Beschluss gefasst. Frau Abel geht davon aus, dass der Landkreis es so beschließen werde.

Die Schwerpunkte der Planung lagen bei der IHK und der NLStBV.

Die IHK hat ebenfalls einen Moderationstermin bezüglich der Zusammenlegung der Grundzentren vorgeschlagen. Weiter hat sie angeregt, die Planung zurück zu stellen bzw. das Vorhaben zu verkleinern bis das LROP beschlossen sei. Der Hinweis bezüglich der Sortimentsliste bzw. Randsortimente wurde geprüft und festgestellt, dass die Vorgabe von 10% nicht überschritten werde. Weiter weist die IHK darauf hin, den Einzelhandel bei Markant auszuschließen.

Die NLStBV hat die Unterschreitung der Bauverbotszone akzeptiert, weist jedoch bei der Ausbauplanung darauf hin, dass eine Verkehrsplanung und ein Baugrundgutachten erstellt werden. Für die Zu- und Abfahrten werde eine Sondernutzung benötigt und es müsse eine Vereinbarung geschlossen werden. Weiterhin ist auch auf die Sichtdreiecke zu achten. Das Eisenbahnbundesamt und die Deutsche Bahn geben Hinweise zum Bahnbetrieb, Die Kampfmittelerforschung des LGLN sieht überwiegend keinen Handlungsbedarf. EWE Netz und EWE Wasser geben Hinweise zur Versorgung und Abwasserentsorgung. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie sowie die Ammerländer Wasseracht geben Hinweise zum Boden bzw. zur wasserrechtlichen Genehmigung. Der Hinweis des OOWV auf die Leitung zur Versorgungssicherheit wird ebenfalls berücksichtigt.

Abschließend zeigt Frau Abel das Vorhaben und macht damit deutlich, dass der Ortseingang mit dem geplanten Gebäude deutlich aufgewertet werde.

FBL Rosendahl erklärt, dass für den heutigen Beschluss vorbehaltlich der positiven Beschlussfassung der Kreisgremien des Landkreises Ammerland bezüglich der Zusammenlegung der Grundzentren Apen und Augustfehn abgestimmt werden müsse. Dieses habe der Landkreis Ammerland so vorgeschlagen.

AM Bruns drückt seine Verwunderung über das geplante RRB aus, da in unmittelbarer Nähe sowohl die Große Norderbäke als auch die Große Süderbäke vorhanden seien, die seiner Meinung nach bei Regen genügend Wasser aufnehmen können.

Frau Abel erklärt, dass durch den Drosselabfluss die Große Norderbäke nicht genug Wasser aufnehmen kann und laut Entwässerungskonzept ein RRB erforderlich sei. Diese befindet sich auf einem Privatgrundstück und muss somit vom Vorhabenträger unterhalten werden.

BM Huber spricht ein großes Lob an die Planer und auch das Bauamt der Gemeinde Apen aus. Bei diesem Vorhaben handelte es sich um eine fast unmögliche Planung. Sein Dank gilt ebenfalls dem Vorhabenträger und hofft, dass es wie geplant umgesetzt werde. Weiterführend sei es eine Verbesserung der „unschönen“ Situation und für die Gemeinde Apen wie ein „Sechser im Lotto“, dass ein Unternehmen wie der Raiffeisen Warengenossenschaft sich dort niederlassen möchte.

AV Orth sieht es auch als positives Merkmal für den Ort Apen.

BM Huber betont auch noch einmal, dass der Investor auch durch die ganze Entwicklung der Baugebiete dort eine erhöhte Kaufkraft sehe.