Beschlussvorschlag:

Der Abwägungsbeschluss des Verwaltungsausschusses vom 03.05.2023 bzgl. der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Träger- und Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird hiermit aufgehoben.

 

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der frühzeitigen öffentlichen Auslegung der Änderung Nr. 24 des Flächennutzungsplans (2017) – Gemeindegebiet, Windenergie – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 26.09.2023 beigefügt.

 

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung der Änderung Nr. 24 des Flächennutzungsplans (2017) – Gemeindegebiet, Windenergie – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 26.09.2023 beigefügt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Der Begründung wurde ein Umweltbericht beigefügt.

 

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den ihm vorgelegten Entwurf der Änderung Nr. 24 des Flächennutzungsplans (2017) – Gemeindegebiet, Windenergie –, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung Nr. 24 des Flächennutzungsplans (2017) gemäß § 6 Abs. 1 BauGB dem Landkreis Ammerland zur Genehmigung vorzulegen sowie die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen.

 


FBL Rosendahl kann berichten, dass die 2. Stufe des Verfahrens (öffentliche Auslegung) deutlich ruhiger verlaufen sei. Er übergibt das Wort an Frau Abel.

Frau Abel erläutert, dass nach den Auswertungen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der frühzeitigen Träger- und Behördenbeteiligung nur noch vier potentielle Teilflächen verblieben seien. Hierbei handelt es sich um Teilbereich 2 (Westerloy/Winkel), Teilbereich 3 (Tange), Teilbereich 5 (Holtgast) und Teilbereich 7 (Augustfehn II/III). In der Darstellung der geforderten Flächenbilanz laut Winderlass von 2021 mit einer Vorgabe von 7,05 % (32,88 ha) des Gemeindegebietes, kann die Gemeinde Apen eine Fläche von 36,58 ha (7,84 %) nachweisen und hat somit das Flächenziel erreicht.

Sie stellt die Abwägungsergebnisse wie folgt vor:

Der Landkreis Ammerland hat grundsätzlich keine Bedenken, gibt jedoch Hinweise zum Standortkonzept. Weiter weist der Landkreis darauf hin, dass Kleinwindanlagen außerhalb der Sondergebiete nicht zulässig seien. Er bitte um Prüfung, ob bei schutzwürdigen Nutzungen die weichen Tabuzonen bis zur Kipphöhe und ob Vorranggebiete in harten Tabuzonen berücksichtigt wurden. Es solle eine Abstimmung mit der Stadt Westerstede stattfinden. Frau Abel erklärt, dass die Hinweise im Standortkonzept sowie eine Überstreichung berücksichtigt wurde. Der Landkreis Leer hat keine Bedenken gegen Augustfehn II/III, gibt jedoch den Hinweis auf den fehlenden Abstand zur Gemeinde- bzw. Kreisgrenze. Gegen das Sondergebiet in Holtgast wurden Bedenken aus naturschutzfachlicher Sicht aufgrund der hohen Bedeutung der Avifauna, (u.a. Sumpfohreule) und Funktion im übergeordneten Biotopverbund geäußert. Die Prüfung ergab, dass es nicht zum Biotopverbund im Landesraumordnungsprogramm (LROP) gehört.

Hinweise zu § 6 Abs. 1 WindBG bezüglich artenschutzrechtlicher Prüfung wurden abgearbeitet, eine Schutzmaßnahme ist möglich. Die Ammerländer Wasseracht hat Hinweise zu satzungsgemäßen Abständen und der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) zur Wasserwirtschaft gegeben. Das Eisenbahnbundesamt gibt Hinweise zur Sicherung des Bahnbetriebes, die Deutsche Bahn äußerte keine Bedenken. Der OOWV, EWE Netz und die Telekom weisen auf vorhandene Leitungen hin. Gascade bittet um Beachtung der vorhandenen Gashochdruckleitung. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie gibt Hinweise zu Bohrungen/Leitungen, Exxon Mobil ist jedoch nicht betroffen.

Das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) gibt Hinweise zur Kampfmittelerforschung. Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr stimmt der Planung zu. Die niedersächsischen Landesforsten geben Hinweise zu Wald/Waldabständen. Es ist kein Wald betroffen, daher ist kein Vorsorgeabstand einzuhalten und die Abwägung fiel zugunsten der Windenergie aus. Das niedersächsische Landesamt für archäologische Denkmalpflege hat ebenfalls keine Bedenken. In einer privaten Stellungnahme wurde eine Anlagenhöhe von 330 m bis 400 m gewünscht. Frau Abel erklärt, dass der Bau von höheren Anlagen grundsätzlich möglich sei, dieses jedoch in einem Baugenehmigungsverfahren geklärt werden müsse.

AM Bruns möchte wissen, falls für höhere Anlagen ein Bauantrag gestellt werden sollte, ob die Baugenehmigungsbehörde im Verfahren die dreifache Höhe als Abstand festsetzen könne.

Herr Ramsauer antwortet darauf, dass die Baugenehmigungsbehörde die Höhen bzw. Abstände nicht vorschreiben könne. Rechtlich müsse mindestens die zweifache Anlagenhöhe als Abstand eingehalten werden.

AM Albrecht möchte wissen, ob im Baugenehmigungsverfahren der Tierschutz und auch die Anlagenhöhe noch einmal geprüft werde.

Herr Ramsauer erklärt hierzu, dass ihm Anlagen mit einer Höhe von 330 m oder 400 m nicht bekannt seien. Die Standardanlagenhöhe liege derzeit bei ca. 200 m.

BM Huber möchte wissen was im Baugenehmigungsverfahren noch geprüft werde, wenn der Flächennutzungsplan (FNP) beschlossen wurde.

Herr Ramsauer erklärt, dass der Artenschutz ein Bestandteil im Baugenehmigungsverfahren sei und im Einzelfall noch einmal geprüft werde.

VA Gurk fragt, ob vor Bauantragstellung ein Bebauungsplan (B-Plan) aufgestellt werden müsse.

Frau Abel und Herr Ramsauer verneinen es. Herr Ramsauer erklärt, falls ein B-Plan entsteht, dürfe keine Höhenbegrenzung enthalten sein.

AM Cramer fragt, ob der Teilbereich 7 (Augustfehn II/III) noch einmal neu geprüft werden musste oder ob er in der Planung berücksichtigt wurde, weil er bereits vorhanden sei.

Frau Abel kann dazu sagen, dass der Teilbereich bereits geprüft wurde. Herr Ramsauer gibt weiter zu Protokoll, dass die nötigen Abstände von 440 m (harte Tabuzone) eingehalten werden können, ein Abstand von 660 m jedoch schwierig werde. Aufgrund der Bestandslage greift hier nicht die Regelung der dreifachen Anlagenhöhe.

VA Gurk bittet um Erläuterung, warum die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger- und Behördenbeteiligung aufgehoben werde.

Frau Abel erklärt, dass nach der Beschlussfassung noch weitere private Einwendungen eingegangen seien. Damit diese Stellungnahmen ins Verfahren einfließen können, müsse ein neuer Beschluss gefasst werden.

Es erfolgt die Abstimmung.

 

BM Huber gibt zu Protokoll, er habe zunächst die Beschlussfassung abgewartet, bevor er sich zu Wort melde. Er gehe davon aus, dass der Verwaltungsausschuss und der Gemeinderat ebenfalls dem Beschluss zustimmen. Er erklärt, dass die Gemeinde die Änderung des FNP beim Landkreis Ammerland beantragt. Für den Rat der Gemeinde Apen sei somit die Arbeit erledigt. Die Landkreise haben andere Vorgaben bekommen und müssen über die Raumordnung planen. Planungen des Landkreises sind immer den Planungen der Gemeinden übergeordnet. Die Planung der Gemeinde Apen kann durchaus vom Landkreis Ammerland noch überplant werden. Er weist daher die Bürger der Gemeinde darauf hin, die Entwicklung weiterhin in den Medien zu verfolgen. Das Thema Wind sei im Gemeindegebiet noch nicht erledigt und ihm sei es sehr wichtig, dieses noch einmal zu betonen.

AV Orth merkt an, dass der Landkreis Ammerland alle Gemeinden im Frühjahr 2024 betrachte, um so ggf. eine einheitliche Regelung für die Planungen einführen zu können.

Herr Ramsauer bedankt sich für die Aufmerksamkeit und verabschiedet sich.