Sitzung: 19.12.2023 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Vorlage: VO/257/2023
mehrheitlich
beschlossen:
Beschlussvorschlag:
a)
Haushaltssatzung der
Gemeinde Apen
für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund der §§ 58 Abs. 1 Ziff. 9 und 112 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl.
S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.10.2023 (Nds. GVBl. S. 250), hat
der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 19.12.2023 folgende
Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
- im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1. der ordentlichen Erträge auf 23.209.400
Euro 1.2. der ordentlichen Aufwendungen auf 23.286.000 Euro
1.3. der außerordentlichen Erträge auf
0 Euro
1.4. der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro
- im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1. der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 22.056.900
Euro
2.2. der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 21.669.400
Euro
2.3. der
Einzahlungen für
Investitionstätigkeit auf 680.900 Euro
2.4. der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit auf 5.774.000 Euro
2.5. der Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit auf 5.093.100 Euro
2.6. der Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit auf 463.000 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
-
der
Einzahlungen des Finanzhaushaltes 27.830.900
Euro
-
der
Auszahlungen des Finanzhaushaltes 27.906.400
Euro
Die Finanzierung des Fehlbetrages im Finanzhaushalt erfolgt aus den am
31.12.2023 vorhandenen liquiden Mitteln.
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 5.093.100 Euro
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2024 Liquiditätskredite
zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden
dürfen, wird auf 3.600.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr
2024 wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
1.1. für die land- und
forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 380
%
1.2. für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 380
%
2. Gewerbesteuer 380
%
§ 6
Die Wertgrenze nach § 12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und
–kassenverordnung wird auf 300.000 Euro festgesetzt.
Apen, den 19. Dezember 2023
Huber, Bürgermeister
b)
Das Investitionsprogramm bis 2027 wird in der dem Haushaltsplan 2024 anliegenden Fassung beschlossen.
Kämmerer Kock stellt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2024 anhand der Power-Point-Präsentation vor.
RM Dr. Habben bedankt sich für die mühevolle und kleinteilige Erarbeitung und die Vorstellung. Zukünftig müsste evtl. eine Finanzausschusssitzung mehr erfolgen.
RV Harms bedankt sich ebenfalls für die Ausarbeitung und Vorstellung. Die Zahlen bringen alle wieder auf den Boden der Tatsachen.
RM Scheiwe freut sich, dass an der heutigen Sitzung so viele Einwohnerinnen und Einwohner teilnehmen. Er spricht seinen Dank an die Kämmerei und das Team der Verwaltung aus, es wurde wieder eine bewundernswerte Leistung erbracht. Rat und Verwaltung investieren insbesondere in Sicherheit, Kilmaschutz und Bildung. Die Gemeinde hat viele Pflichtaufgaben zu bewältigen und befindet sich dabei sehr zeitnah in der Erfüllung der Aufgaben. Der wichtigste Punkt ist weiterhin in unsere Kinder und deren Bildung zu finanzieren. RM Scheiwe ist dankbar dafür, dass alle diesen Weg gemeinsam gehen.
RM Meyer spricht ebenfalls seinen Dank für diese Ausarbeitung aus. Es handelt sich um ein umfangreiches und gut gelungenes Zahlenwerk. Der kürzlich verstorbene Ehrenratsherr Hermann Tammen hat immer gesagt „Die Löcher in den Straßen von heute, sind die Schulden von morgen.“ Ein weiteres Zitat besagt, „Die ungünstigen Arbeitsbedingungen von heute, sind die besseren Fachkräfte von morgen.“ Dies trifft z.B. auf den Betriebshof zu. Solche Redewendungen sind auf viele Bereiche in unserem Haushalt anzuwenden. Für die SPD-Fraktion sind die Klimafragen ein wichtiger Punkt. Daher ist es umso wichtiger, in den Klimaschutz zu investieren. RM Meyer hat sich bzgl. Pyrolyse-Anlagen informiert und diese haben sich nach ca. 8 Jahren finanziert. Hier muss mehr investiert werden. Die Zinsaufwendungen und Schulden steigen, aber Rat und Verwaltung müssen Investitionen jetzt tätigen. RM Meyer ist zuversichtlich. Rat und Verwaltung haben in den letzten Jahren gemeinsam gute Politik gelebt und befinden sich auf einem guten Weg.
RM Albrecht erklärt, dass die vorgestellten Zahlen zeigen, wie mutig Rat und Verwaltung vorangehen. Diese Zahlen sind aber auch aus der Notwendigkeit heraus entstanden. Es handelt sich hier um einen mutigen Beschluss des Rates, diverse Investitionen zu tätigen. Es handelt sich um realistische Ansatzpunkte, auch wenn das gesamte Ergebnis sehr erschreckend ist. Wie viele andere Gemeinden auch, suchen wir nach Lösungen, die vermehrt von der Landespolitik unterstützt werden müssen.
RM Dr. Habben zeigt auf, dass jeder eine andere Perspektive hat. Der Haushalt hat viele Inhalte und viele Ziele. Die Sanierung des Betriebshofes und die Nutzung von Photovoltaik gehören unter anderem zu den Pflichtaufgaben. Es sind noch viele Fragen zu klären, die wir alleine nicht klären können, weshalb wir einen Energieberater benötigen. Die größten Probleme bestehen bei den Bestandgebäuden, denn diese müssten auf einen ganz anderen Stand gesetzt werden. Die Schwierigkeiten beim Land und Bund ziehen sich bis in die Kommunen.
Im Klimaausschuss wurde über Lastenfahrräder gesprochen. RM Dr. Habben hat sich diesbezüglich bei anderen Gemeinden informiert und hier wurde ein Lastenfahrrad drei Mal in vier Monaten ausgeliehen. Wenn die Nachfrage so gering ist, sollte diese Abwicklung nochmal überdacht, bevor große Summen eingesetzt werden.
RM Dr. Habben ist der Meinung, dass bzgl. der Stromversorgung im Freibad Hengstforde über die Einrichtung einer Bürgerenergiegenossenschaft nachgedacht werden sollte, denn so können sich die Bürger einbringen.
Es ist problematisch Mittel für so viele große und nicht planbare Projekte in dem Haushalt bereit zu stellen. RM Dr. Habben wird dem Beschluss nicht zustimmen, wenn so viele nicht planbare Projekte im Bereich Klima enthalten sind.
RM Orth erklärt, dass alle gemeinsam bis hierhin den Weg gegangen sind und glaubt daran, diesen Beschlussvorschlag auch so beschließen zu können. Rat und Verwaltung müssen das Tempo der letzten zwei Jahre reduzieren. Evtl. sollte der Rat gemeinsam mit dem Bürgermeister und dem Kämmerer öfter zusammenkommen. Auf das Land und den Bund brauchen wir nicht zu hoffen. Der Haushalt ist ausgereizt und wir sind eine leistungsfähige Gemeinde, aber eine weitere Verschuldung können wir uns nicht leisten. Irgendwann müssen Rat und Verwaltung auch einmal nein sagen. RM Orth wird diesen Haushalt mittragen, da alle gemeinsam diesen erarbeitet haben. Aber Rat und Verwaltung müssen vorsichtig und demütig sein. Der Kämmerer muss klare und ermahnende Worte finden, was machbar ist und was nicht.
BM Huber merkt an, dass es sich um einen anstrengenden und mutigen Haushalt handelt. Die Zahlen sind schwindelerregend hoch. In den letzten Jahren wurde die Gemeinde in allen Bereichen modernisiert. Wir sind mutig in die Zukunft gegangen. Die Einnahmen sind auch gut und es ziehen immer mehr Menschen in die Gemeinde. Die Rezession, der Wirtschaftsabschwung und die Klimakrise machen es allen schwer. Die Sanierung der Sporthalle muss sein. Bund und Land machen es den Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht leichter. BM Huber ist dankbar für die mahnenden Worte. Rat und Verwaltung müssen ihre Geschwindigkeit reduzieren und vorsichtig sein.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
26 |
Nein: |
2 |
Enthaltung: |
0 |