Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Bauerschaftsgrenze zwischen den Bauerschaften Apen und Augustfehn II wird im Bereich der Ortsteile Roggenmoor / Klauhörn entsprechend der der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 26.03.2019 beigefügten Karte geändert.


Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage und zeigt eine Karte mit der heutigen und der angedachten künftigen Bauerschaftsgrenze. Wirksam wird die Änderung nach Ende der laufenden Wahlperiode.

Vom Ausschuss wird die Verlegung der Bauerschaftsgrenze begrüßt, da Klauhörn ein zusammenhängender Ortsteil in derzeit zwei verschiedenen Bauerschaften ist. Klauhörn wird von verschiedenen Bezirksvorstehern und Ortsvereinen betreut. Der Bezirksvor­steher für Augustfehn II wohnt in Klauhörn, durfte aber nicht von allen Bewohnern Klauhörns gewählt werden.