Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt, in Abänderung seines Beschlusses vom 25.09.2018 den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 137 gemäß der dem Protokoll des Verwaltungsausschusses vom 12.03.2019 beigefügten Skizze anzupassen. Die öffentliche Auslegung wird mit dem angepassten Geltungsbereich durchgeführt.

Die übrigen Beschlüsse des Verwaltungsausschusses vom 25.09.2018 bleiben bestehen.


Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. Für die Fortführung des Bebauungsplans Nr. 123 B nördlich der Bahnlinie ist ein Festlegen von Schallkontingenten auf den Gewerbeflächen südlich der Bahn erforderlich. Nach Berechnung der vorliegenden Emissionskontingente und Gesprächen mit den Fachbehörden kann auf den Bereich des Bebauungsplans Nr. 41 A verzichtet werden, ohne dass dieses nachteilige Auswirkungen auf den Bebauungsplan Nr. 123 B hat. Sofern keine Kontingente auf den einzelnen Gewerbegrundstücken festgelegt werden, müsste jedem Bauantrag künftig ein Schallgutachten beigefügt werden, dass keine negativen Auswirkungen auf die Wohnbebauung entstehen.

Auf Nachfragen aus dem Ausschuss erklärt die Verwaltung, dass die bestehenden Gebäude Bestandsschutz genießen. Die Firmen können mit den jetzt ermittelten Werten arbeiten, durch aktiven und passiven Lärmschutz können die Werte verändert werden. Der Geltungsbereich wurde so angepasst, dass nur die tatsächlich erforderlichen Bereiche erfasst sind.