BAL Rosendahl erläutert die Beschlussvorlage und bittet den Sachverständigen, Herrn Okrusch zu den Schäden am Kinderbecken Stellung zu nehmen.

Nach Auffassung von Herrn Okrusch wurden die Fliesenarbeiten seiner Zeit nicht fachgerecht ausgeführt. Die Dehnungsfugen sind zum Großteil mit Fugenmörtel und Fliesenkleber verfüllt. Aufgrund dessen wiesen die Fliesen bei einer Begehung im April diesen Jahres Risse und Abplatzungen auf, die eine Verletzungsgefahr für die Nutzer des Beckens darstellten. Er hat daraufhin die Schließung des Beckens empfohlen.

BAL Rosendahl führt aus, dass die Fa. Lepping aufgrund des Sachverständigengutachtens eingelenkt und umgehend eine Notreparatur des Beckens durchgeführt hat, die von Herrn Okrusch begleitet wurde. Aufgrund dessen konnte das Kinderbecken in der Saison 2019 doch genutzt werden. Der Umfang der notwendigen Sanierung sollte nach Saisonende im September 2019 bei einem Ortstermin festgestellt werden. Zu diesem Ortstermin hat die Fa. Lepping einen weiteren Gutachter hinzugezogen. Auch dieser hat festgestellt, dass die Bewegungsfugen in ihrer Funktionsfähigkeit eingeschränkt sind. Weiter hat er in seinem Gutachten Hohllagen in der Überlaufzone dokumentiert. Es wird empfohlen, die Hohllagen zu beseitigen und die Bewegungsfugen auf Freigängigkeit zu überprüfen und sach- und fachgerecht zu erneuern. Die Arbeiten sollten nach der anstehenden Winterperiode, vor Saisoneröffnung 2020 durchgeführt werden. Weiter hat die Fa. Lepping eine Verlängerung der Gewährleistung um weitere 4 Jahre angeboten.

Aus der Mitte des Ausschusses wird darum gebeten, die Interessen der Gemeinde Apen weiterhin zu vertreten und nach Möglichkeit einen finanziellen Schaden abzuwenden.