Betreff
Kinderbecken Freibad Hengstforde - Sanierung im Rahmen der Gewährleistung
Vorlage
MV/179/2019
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen der Saisonvorbereitung im Frühjahr dieses Jahres wurden vermehrt Mängel am Kinderbecken des Freibades festgestellt. Da die Schäden noch innerhalb der Gewährleistungsfrist (Schlussabnahme 16.03.2016) festgestellt wurden, sollte eine Beseitigung der Schäden durch die Firma erfolgen, die seinerzeit die Fliesenarbeiten ausgeführt hat. Diese hat jedoch eine Ausführung der Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung abgelehnt und lediglich angeboten die Arbeiten mit einem Nachlass von 20 % auszuführen. Daraufhin wurde seitens der Verwaltung ein Gutachter eingeschaltet. Nach Einschätzung dieses Sachverständigen wurden die Fliesenarbeiten am Kinderbecken nicht fachgerecht ausgeführt. Er stellt fest, dass es dadurch zu weiteren Haftverbundschäden, Rissbildungen und Abplatzungen an den Fliesen kommen wird, die wiederrum eine Verletzungsgefahr für die Nutzer des Bereichs darstellen.

Die Gemeinde Apen hat daraufhin einen Fachanwalt kontaktiert. Dieser teilte die Rechtsauffassung der Verwaltung, dass eine Sanierung im Rahmen der Gewährleistung zu erfolgen hat

Die ausführende Firma hat  die Mängel dann aber doch anerkannt und umgehend eine Notreparatur durchgeführt, damit das Kinderbecken für die Saison genutzt werden konnte. Nach Saisonende sollte dann eine Sanierung des Beckens durchgeführt werden.

Der von der Gemeinde Apen beauftragte Gutachter – Herr Okrusch – wird in der Sitzung über den Sachstand berichten.


Finanzierung:

 


Anlage: