Sachverhalt:
Im Rahmen der Saisonvorbereitung im Frühjahr dieses Jahres
wurden vermehrt Mängel am Kinderbecken des Freibades festgestellt. Da die Schäden
noch innerhalb der Gewährleistungsfrist (Schlussabnahme 16.03.2016)
festgestellt wurden, sollte eine Beseitigung der Schäden durch die Firma
erfolgen, die seinerzeit die Fliesenarbeiten ausgeführt hat. Diese hat jedoch
eine Ausführung der Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung abgelehnt und
lediglich angeboten die Arbeiten mit einem Nachlass von 20 % auszuführen.
Daraufhin wurde seitens der Verwaltung ein Gutachter eingeschaltet. Nach
Einschätzung dieses Sachverständigen wurden die Fliesenarbeiten am Kinderbecken
nicht fachgerecht ausgeführt. Er stellt fest, dass es dadurch zu weiteren
Haftverbundschäden, Rissbildungen und Abplatzungen an den Fliesen kommen wird,
die wiederrum eine Verletzungsgefahr für die Nutzer des Bereichs darstellen.
Die Gemeinde Apen hat daraufhin einen Fachanwalt kontaktiert.
Dieser teilte die Rechtsauffassung der Verwaltung, dass eine Sanierung im
Rahmen der Gewährleistung zu erfolgen hat
Die ausführende Firma hat
die Mängel dann aber doch anerkannt und umgehend eine Notreparatur
durchgeführt, damit das Kinderbecken für die Saison genutzt werden konnte. Nach
Saisonende sollte dann eine Sanierung des Beckens durchgeführt werden.
Der von der Gemeinde Apen beauftragte Gutachter – Herr Okrusch – wird in der Sitzung über den Sachstand berichten.
Finanzierung:
Anlage: