Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Apen unterstützt grundsätzlich das Vorhaben des
OBV Tange mit Fach- und Sachkompetenz. Eine finanzielle Unterstützung aus
Mitteln der gemeindeeigenen Dorferneuerungsmittel kann nicht erfolgen. Die
Co-Finanzierung aus den Fördermitteln des Landes mit 73 % werden als
ausreichend angesehen.
Sachverhalt:
Der OBV Tange möchte zum Stichtag
15.09.2020 einen Antrag im Rahmen der Dorferneuerung stellen. Hier hat es
bereits erste Gespräche mit der Gemeindeverwaltung wie auch der
Umsetzungsbegleitung, NWP, gegeben. Der OBV möchte das Dorfgemeinschaftshaus in
Teilen sanieren, da notwendige Reparaturen und Ausbesserungen anstehen. So soll
z.B. die Treppe ins Obergeschoss erneuert werden, der Bodenraum bzw. das
Obergeschoss soll eine Dämmung erhalten, Bodenbelege sollen ausgetauscht
werden, Sparren und Balken sollen erneuert werden. Darüber hinaus soll ein
Podest als Sitzerhöhung für die Theateraufführungen errichtet werden. Teilweise
sollen auch Ertüchtigungsarbeiten im Außenbereich erfolgen. Im Rahmen der
Beratungsgespräche wurden seitens des OBV bereits Anfragen hinsichtlich einer
finanziellen Bezuschussung durch die Gemeinde angefragt, jedoch noch nicht
beziffert.
Mit Blick auf die Anträge
hinsichtlich des „Hauses der Vereine“ und des TV Apen besteht hier aus Sicht
der Verwaltung ein erheblicher Unterschied in der Betrachtung der Anträge. Mit
dem o.g. Dargestellten wird etwas Bestehendes ertüchtigt, was ohne Frage für
die Tätigkeit des Vereines dienlich ist und das Ehrenamt unterstützt. Die
anderen im Arbeitskreis zu behandelnden Anträge haben einen erweiternden
Aspekt. Daher wird verwaltungsseitig der Antrag des OBV Tange mit der
Antragstellung des Ortsvereines Augustfehn, das „Letas-Haus“ betreffend, im
Zusammenhang gesehen, der in einem vergangenen Jahr gestellt wurde. Hier ist
kein gemeindlicher Zuschuss geflossen. Die Unterstützung der Gemeinde bezog
sich hier auf die administrative Abwicklung in Zusammenarbeit mit den
beteiligten Behörden.
Finanzielle
Auswirkung:
./.
Anlagen:
- Antrag Zuwendung