Betreff
Erweiterung der IGS Augustfehn um einen Anbau, Energieeffizienz
Vorlage
MV/240/2020
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Das Ing.-Büro Möller + Penning GmbH hat in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 13.05.2019 verschiedene Konzepte zum Thema „Energieeffizienz“ beim Anbau der IGS Augustfehn vorgestellt.

 

Es wurde erläutert, dass mit Einhaltung des Förderstandards KfW 55 ca. 70.000,00 € Mehrkosten im Vergleich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards entstünden. Im Gegenzug würden ca. 116.000 € Fördermittel der KfW für die Einhaltung der höheren Energiestandards fließen, so dass letztlich noch ca. 46.000 € eingespart werden könnten.

 

Der Bau- und Planungsausschuss hat sich daraufhin für diese Ausbauvariante entschieden.

 

Eine nähere Prüfung des KfW-Programms durch die Kämmerei führte zu folgendem Ergebnis:

 

  • Voraussetzung wäre hier die Aufnahme eines Kredites in Höhe von mindestens 1,24 Mio Euro gewesen, um die maximale Förderung zu erhalten.
  • Der Zinssatz für diesen Kredit wäre auf maximal 10 Jahre festgeschrieben gewesen. Entweder hätte die Gemeinde eine so kurze Laufzeit für den Kredit wählen müssen (dies hätte den Spielraum für sonstige Projekte aufgrund der hohen Tilgungsbelastung enorm eingeschränkt) oder man wäre das Risiko eines deutlich höheren Zinssatzes nach Ablauf der Zinsbindung eingegangen. Aufgrund der aktuellen Zinslage empfiehlt sich derzeit in jedem Fall eine Zinsbindung über 20 Jahre oder mehr, je nach Gesamtlaufzeit des Darlehens.
  • Der Zuschuss wäre als Tilgungszuschuss zum Ablauf der ersten Zinsbindung verrechnet worden und hätte sich damit erst in 10 Jahren für die Gemeinde bemerkbar gemacht.
  • Der Kredit hätte bereits vor der ersten Ausschreibung und damit zu einem Zeitpunkt hoher Liquidität beantragt und spätestens ein Jahr später auch in Anspruch genommen werden müssen. Bis zum heutigen Tag verfügt die Gemeinde Apen immer noch über eine gute Liquidität, die die Aufnahme von Krediten als absolut nachrangiges Finanzierungsmittel rechtlich nicht gestattet.

 

Aus den vorstehenden Gründen wurde von der Beantragung eine KfW-Förderkredites abgesehen, so dass der angesprochene Tilgungszuschuss nicht zum Tragen kommt.

 

Mit dieser Sachaufklärung zu der damals angedachten und dann verworfenen Finanzierungsform des IGS-Anbaus und der damit vermeintlich freien Finanzspitze, die man für weitere energetische Maßnahmen im Gebäudestandort IGS Augustfehn hätte vornehmen können, erübrigt sich die weitere Überlegung zur energetischen Effizienzverbesserung des Gebäudekomplexes im Sinne einer CO² Reduzierung.


Finanzierung:

 


Anlage: