Sachverhalt:
Das Ing.-Büro Möller + Penning GmbH hat in der Sitzung des
Bau- und Planungsausschusses am 13.05.2019 verschiedene Konzepte zum Thema
„Energieeffizienz“ beim Anbau der IGS Augustfehn vorgestellt.
Es wurde erläutert, dass mit Einhaltung des Förderstandards
KfW 55 ca. 70.000,00 € Mehrkosten im Vergleich zu den gesetzlich
vorgeschriebenen Mindeststandards entstünden. Im Gegenzug würden ca. 116.000 €
Fördermittel der KfW für die Einhaltung der höheren Energiestandards fließen,
so dass letztlich noch ca. 46.000 € eingespart werden könnten.
Der Bau- und Planungsausschuss hat sich daraufhin für diese
Ausbauvariante entschieden.
Eine nähere Prüfung des KfW-Programms durch die Kämmerei
führte zu folgendem Ergebnis:
- Voraussetzung wäre hier die Aufnahme
eines Kredites in Höhe von mindestens 1,24 Mio Euro gewesen, um die
maximale Förderung zu erhalten.
- Der Zinssatz für diesen Kredit wäre auf
maximal 10 Jahre festgeschrieben gewesen. Entweder hätte die Gemeinde eine
so kurze Laufzeit für den Kredit wählen müssen (dies hätte den Spielraum
für sonstige Projekte aufgrund der hohen Tilgungsbelastung enorm
eingeschränkt) oder man wäre das Risiko eines deutlich höheren Zinssatzes
nach Ablauf der Zinsbindung eingegangen. Aufgrund der aktuellen Zinslage
empfiehlt sich derzeit in jedem Fall eine Zinsbindung über 20 Jahre oder
mehr, je nach Gesamtlaufzeit des Darlehens.
- Der Zuschuss wäre als Tilgungszuschuss
zum Ablauf der ersten Zinsbindung verrechnet worden und hätte sich damit
erst in 10 Jahren für die Gemeinde bemerkbar gemacht.
- Der Kredit hätte bereits vor der ersten
Ausschreibung und damit zu einem Zeitpunkt hoher Liquidität beantragt und
spätestens ein Jahr später auch in Anspruch genommen werden müssen. Bis
zum heutigen Tag verfügt die Gemeinde Apen immer noch über eine gute
Liquidität, die die Aufnahme von Krediten als absolut nachrangiges
Finanzierungsmittel rechtlich nicht gestattet.
Aus den vorstehenden Gründen wurde von der Beantragung eine
KfW-Förderkredites abgesehen, so dass der angesprochene Tilgungszuschuss nicht
zum Tragen kommt.
Mit dieser Sachaufklärung zu der damals angedachten und dann verworfenen Finanzierungsform des IGS-Anbaus und der damit vermeintlich freien Finanzspitze, die man für weitere energetische Maßnahmen im Gebäudestandort IGS Augustfehn hätte vornehmen können, erübrigt sich die weitere Überlegung zur energetischen Effizienzverbesserung des Gebäudekomplexes im Sinne einer CO² Reduzierung.
Finanzierung:
Anlage: