Sachverhalt:
Zum Sachstand der Ersatzbeschaffung
für das LF 8 der Feuerwehreinheit Bokel-Augustfehn können wir mitteilen, dass
im März dieses Jahres ein Dienstleistungsvertrag mit der Kommunalen
Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft mbH (KWL) aus Hannover geschlossen
wurde. Die KWL wird sich um die europaweite Ausschreibung des LF 10 kümmern und
das Vergabeverfahren betreuen.
Zum Auftrag gehört auch die
Erstellung des Leistungsverzeichnisses, welches sich nach neben den typischen
Fahrzeugausstattungen und- aufbauten auch die Besonderheiten für die jeweiligen
Löschbezirke berücksichtigt. Zur Erstellung eines solch spezifischen Leistungsverzeichnisses
wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, der der Gemeindebrandmeister, der
Ortsbrandmeister und sein Stellvertreter sowie weitere fachkundige Personen des
Ortskommandos und Vertreter der Verwaltung angehören (Sitzung des
Feuerwehrausschusses vom 17.02.2020, MV/198/2020). Am
03.09.2020 trafen sich der stellvertretende Ortsbrandmeister und weitere
fachkundige Kameraden der Feuerwehr Bokel-Augustfehn mit den Vertretern der Verwaltung und
stellten ihre Ausarbeitungen zum Leistungsverzeichnis unter Berücksichtigung
der spezifischen Anforderungen vor. Das Ergebnis wird in der Ausschusssitzung
vorgestellt.
In der Ausschusssitzung soll über
die Bedarfe und Notwendigkeiten der Ausstattung und Beladung des LF 10 unter
Berücksichtigung der vorhandenen Mittel und der gesetzlichen Anforderungen an
eine Mindestausrüstung einer Stützpunktfeuerwehr beraten werden.
Das Leistungsverzeichnis bzw. die
Beschaffung des LF 10 ist mit Beteiligung des Gemeindebrandmeisters zu
erörtern. Denn die Beurteilung der Einsatzfähigkeit der Gemeindefeuerwehr und
der technischen Ausrüstung sowie die sich über die Einheiten hinweg ergänzende
und unterstützende Ausrüstung der Einheiten obliegt dem Gemeindebrandmeister.
Finanzierung:
Für die Beschaffung eines neuen Fahrzeuges für die Einheit Bokel-Augustfehn stehen in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt 300.000 € brutto bei INV19.0003 zur Verfügung.
Anlage: