Betreff
Bebauungsplan Nr. 134 - Augustfehn I, nördlich des Friedenswegs - Neuer Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
VO/741/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss des Verwaltungsausschusses vom 12.06.2018 wird aufgehoben.

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 134  – Augustfehn I, nördlich des Friedensweges– gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Das Plangebiet ergibt sich aus der der Niederschrift des Verwaltungsausschusses am 12.06.2018 beigefügten Skizze.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der Verwaltungsausschuss beschließt ferner die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben­bereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB. Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.

Mit dem Investor ist ein städtebaulicher Vertrag zwecks Übernahme der Planungs­kosten, Erschließung und Infrastrukturzuschlag abzuschließen.

 


Sachverhalt:

In einem Planungsgespräch mit der Gemeinde Apen und dem Eigentümer / den Investoren sind die Planungsunterlagen geändert worden. Ein neuer Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss ist somit zwingend erforderlich.

 

Die Planungsinhalte werden durch das Planungsbüro NWP in der Sitzung vorgestellt.

 


Finanzielle Auswirkung:

Die entstehenden Planungskosten werden von den Investoren übernommen.

 


Anlagen:

Schnitt u. Lageplan des Vorhabens

neue Planzeichnung

neuer Geltungsbereich

neuer Übersichtsplan

neue textliche Festsetzungen