Beschlussvorschlag:
Der Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss des
Verwaltungsausschusses vom 12.06.2018 wird aufgehoben.
Der Verwaltungsausschuss der
Gemeinde Apen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 134 – Augustfehn I, nördlich des Friedensweges–
gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Das Plangebiet ergibt sich aus der
der Niederschrift des Verwaltungsausschusses am 12.06.2018 beigefügten Skizze.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der Verwaltungsausschuss beschließt
ferner die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die
Planung berührt werden, gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2
Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB. Auf die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.
Mit dem Investor ist ein städtebaulicher Vertrag zwecks
Übernahme der Planungskosten, Erschließung und Infrastrukturzuschlag
abzuschließen.
Sachverhalt:
In einem Planungsgespräch mit der
Gemeinde Apen und dem Eigentümer / den Investoren sind die Planungsunterlagen
geändert worden. Ein neuer Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss ist somit
zwingend erforderlich.
Die Planungsinhalte werden durch
das Planungsbüro NWP in der Sitzung vorgestellt.
Finanzielle
Auswirkung:
Die entstehenden Planungskosten werden von den Investoren
übernommen.
Anlagen:
Schnitt u. Lageplan des Vorhabens
neue Planzeichnung
neuer Geltungsbereich
neuer Übersichtsplan
neue textliche Festsetzungen