Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021
Vorlage
VO/756/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Haushaltssatzung der Gemeinde Apen

für das Haushaltsjahr 2021

 

Aufgrund der §§ 58 Abs. 1 Ziff. 9 und 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2020 (Nds. GVBl. S. 244), hat der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 15.12.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

 

  1. im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

        1.1.  der ordentlichen Erträge auf                                                           18.630.400 Euro                               1.2.  der ordentlichen Aufwendungen auf                                              18.638.500 Euro

 

1.3.    der außerordentlichen Erträge auf                                                     17.600 Euro

1.4.    der außerordentlichen Aufwendungen auf                                   25.000 Euro

 

  1. im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1.  der Einzahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf                                          17.376.400 Euro

2.2.  der Auszahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf                                          16.562.900 Euro

 

2.3.     der Einzahlungen für

Investitionstätigkeit auf                                                               2.273.300 Euro

2.4.  der Auszahlungen für

Investitionstätigkeit auf                                                                   6.185.400 Euro

 

2.5.  der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf       3.500.000 Euro

2.6.  der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf        545.000 Euro

 

                festgesetzt.

 

                Nachrichtlich:

                Gesamtbetrag

-          der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                      23.149.700 Euro

-          der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                     23.293.300 Euro

 

Die Finanzierung des Fehlbetrages im Finanzhaushalt erfolgt aus den am 31.12.2020 vorhandenen liquiden Mitteln.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 3.500.000 Euro fest­gesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 850.000 € festge­setzt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzei­tigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.850.000 Euro festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

 

1.         Grundsteuer

1.1.  für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                            380 %

1.2.  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                        380 %

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                                                    380 %

 

§ 6

 

Die Wertgrenze nach § 12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung wird auf 300.000 Euro festgesetzt.

 

 

Apen, den 15. Dezember 2020

 

 

 

Huber

Bürgermeister

 

 


Sachverhalt:

In den Sitzungen des Finanzausschusses vom 03.11.2020 und 24.11.2020 wurde das Zahlenwerk für das Haushaltsjahr 2021 vorgestellt und anschließend verwaltungsseitig in den Haushaltsplan 2021 eingearbeitet.

 

Um den Haushalt in Zeiten der COVID-19-Pandemie darstellbar zu machen, wurden Maßnahmen, die ursprünglich im Haushaltsjahr 2021 geplant waren, verschoben, bzw. gestrichen. In den nächsten Jahren zeigen sich die Auswirkungen der Pandemie vor allem durch Mindererträge bei den Schlüsselzuweisungen.

 

Durch eine zugesicherte Sonderzahlung des Landkreises Ammerland war es möglich das planerische Defizit im Ergebnishaushalt auf ein Minimum zu reduzieren. Es wird mit einem Jahresergebnis in Höhe von -15.500 € gerechnet. Die Jahresergebnisse in der mittelfristigen Ergebnisplanung entwickeln sich wie folgt:

 

Jahresergebnis 2022: - 338.700 €

Jahresergebnis 2023: - 111.900 €

Jahresergebnis 2024: + 22.600 €

 

Im Jahr 2021 sind Investitionsauszahlungen in Höhe von 6.185.400 € geplant. Finanziert wird dieser Betrag aus investiven Einzahlungen in Höhe von 2.273.300 €, aus dem Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 813.500 € und aus der vorhanden Liquidität in Höhe von 143.600 €. Der Restbetrag ist durch zusätzliche Kreditaufnahmen zu finanzieren, so dass die Neuverschuldung im Jahr 2021 voraussichtlich 2.955.000 € betragen wird.

 

Im Übrigen wird auf die Beratungen in den oben genannten Finanzausschusssitzungen verwiesen.

 


Finanzielle Auswirkung:

Siehe Sachverhalt

 


Anlagen: