Beschlussvorschlag:
Haushaltssatzung der Gemeinde Apen
für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund der §§ 58 Abs. 1 Ziff. 9 und 112
des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom
17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2020
(Nds. GVBl. S. 244), hat der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 15.12.2020
folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
- im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1. der ordentlichen Erträge auf 18.630.400
Euro 1.2. der ordentlichen Aufwendungen auf 18.638.500
Euro
1.3.
der außerordentlichen Erträge auf 17.600 Euro
1.4.
der außerordentlichen Aufwendungen auf 25.000 Euro
- im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1. der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 17.376.400
Euro
2.2. der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 16.562.900
Euro
2.3. der
Einzahlungen für
Investitionstätigkeit auf 2.273.300 Euro
2.4. der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit auf 6.185.400 Euro
2.5. der Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit auf 3.500.000 Euro
2.6. der Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit auf 545.000 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
-
der
Einzahlungen des Finanzhaushaltes 23.149.700
Euro
-
der
Auszahlungen des Finanzhaushaltes 23.293.300
Euro
Die Finanzierung des Fehlbetrages im Finanzhaushalt erfolgt aus den am
31.12.2020 vorhandenen liquiden Mitteln.
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 3.500.000 Euro
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 850.000 €
festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite
zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden
dürfen, wird auf 2.850.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das
Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
1.1. für die land- und
forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 380
%
1.2. für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 380
%
2. Gewerbesteuer 380
%
§ 6
Die Wertgrenze nach § 12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung
wird auf 300.000 Euro festgesetzt.
Apen, den 15. Dezember 2020
Huber
Bürgermeister
Sachverhalt:
In den Sitzungen des
Finanzausschusses vom 03.11.2020 und 24.11.2020 wurde das Zahlenwerk für das
Haushaltsjahr 2021 vorgestellt und anschließend verwaltungsseitig in den
Haushaltsplan 2021 eingearbeitet.
Um den Haushalt in Zeiten der
COVID-19-Pandemie darstellbar zu machen, wurden Maßnahmen, die ursprünglich im
Haushaltsjahr 2021 geplant waren, verschoben, bzw. gestrichen. In den nächsten
Jahren zeigen sich die Auswirkungen der Pandemie vor allem durch Mindererträge
bei den Schlüsselzuweisungen.
Durch eine zugesicherte
Sonderzahlung des Landkreises Ammerland war es möglich das planerische Defizit
im Ergebnishaushalt auf ein Minimum zu reduzieren. Es wird mit einem
Jahresergebnis in Höhe von -15.500 € gerechnet. Die Jahresergebnisse in der
mittelfristigen Ergebnisplanung entwickeln sich wie folgt:
Jahresergebnis 2022: - 338.700 €
Jahresergebnis 2023: - 111.900 €
Jahresergebnis 2024: + 22.600 €
Im Jahr 2021 sind
Investitionsauszahlungen in Höhe von 6.185.400 € geplant. Finanziert wird
dieser Betrag aus investiven Einzahlungen in Höhe von 2.273.300 €, aus dem
Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 813.500 € und aus der
vorhanden Liquidität in Höhe von 143.600 €. Der Restbetrag ist durch
zusätzliche Kreditaufnahmen zu finanzieren, so dass die Neuverschuldung im Jahr
2021 voraussichtlich 2.955.000 € betragen wird.
Im Übrigen wird auf die Beratungen
in den oben genannten Finanzausschusssitzungen verwiesen.
Finanzielle
Auswirkung:
Siehe Sachverhalt
Anlagen: