Beschlussvorschlag:
Für die
verbleibende Dauer der Ratsperiode werden als stimmberechtigte Mitglieder für
den Schulausschuss auf Vorschlag des Schülerrates bestimmt:
Mitglied als Schülervertreterin:
Karina Kamedula, wohnhaft in Detern,
Kl. 9c, Oberschule Augustfehn
Stellvertretendes
Mitglied als
Schülervertreter:
Julian Ulrich, wohnhaft in Apen
Kl. 9c, Oberschule Augustfehn
Die
Benennung von Julian Ulrich wird erst wirksam nach Eingang der
Rücktrittserklärung der jetzigen Mandatsinhaberin
Sachverhalt:
Nach § 110 des Niedersächsischen
Schulgesetzes (NSchG) setzen sich die Schulausschüsse zusammen aus
Ratsmitgliedern des Schulträgers und einer vom Schulträger zu bestimmenden Zahl
stimmberechtigter Vertreterinnen und Vertreter der in seiner Trägerschaft
stehenden Schulen.
Jedem Schulausschuss müssen mindestens je eine Vertreterin
oder ein Vertreter der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der
Schülerinnen und Schüler angehören. Schülervertreter/innen müssen mindestens 14
Jahre alt sein und eine Schule in Trägerschaft der Gemeinde Apen besuchen. Ein
Wohnsitz innerhalb der Gemeinde Apen ist nicht Voraussetzung.
Der Rat beruft diese Mitglieder auf Vorschlag der jeweiligen
Gruppen, die Vorschläge sind bindend. Vorschlagsberechtigt für die Vertretung
der Schülerinnen und Schüler ist der Schülerrat.
Der bisherige Schülervertreter hat die Schule nach dem
Schulabschluss verlassen. Dadurch ist sein Mandat erloschen. Die
stellvertretende Schülervertreterin möchte von ihrem Mandat zurücktreten. Da
die Gruppe der Schülerinnen und Schüler dann nicht mehr im Schulausschuss
vertreten ist, ist eine Nachbenennung durchzuführen.
Der Schülerrat schlägt folgende Nachbesetzung vor:
Mitglied
im Schulausschuss als Schülervertreterin:
Karina Kamedula, Kl. 9c Oberschule Augustfehn,
wohnhaft in Detern
Stellvertretendes
Mitglied im Schulausschuss als Schülervertreter:
Julian
Ulrich, Kl. 9c Oberschule Augustfehn, wohnhaft in Apen
Finanzielle
Auswirkung:
Ausschussmitglieder, die nicht dem Gemeinderat angehören,
erhalten nach der Satzung über die Zahlung von Aufwandsentschädigung als Ersatz
für ihre Auslagen für die Teilnahme an Ausschusssitzungen je Sitzung 10% der
normalen Aufwandsentschädigung
Anlagen: