Betreff
Besetzung Schulausschuss: Schülervertretung
Vorlage
VO/765/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Für die verbleibende Dauer der Ratsperiode werden als stimmberechtigte Mitglieder für den Schulausschuss auf Vorschlag des Schülerrates bestimmt:

Mitglied als Schülervertreterin:

Karina Kamedula, wohnhaft in Detern,

Kl. 9c, Oberschule Augustfehn

Stellvertretendes Mitglied als Schülervertreter:

Julian Ulrich, wohnhaft in Apen

Kl. 9c, Oberschule Augustfehn

Die Benennung von Julian Ulrich wird erst wirksam nach Eingang der Rücktrittserklärung der jetzigen Mandatsinhaberin

 


Sachverhalt:

Nach § 110 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) setzen sich die Schulausschüsse zusammen aus Ratsmitgliedern des Schulträgers und einer vom Schulträger zu bestimmenden Zahl stimmberechtigter Vertreterinnen und Vertreter der in seiner Trägerschaft stehenden Schulen.

Jedem Schulausschuss müssen mindestens je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler angehören. Schülervertreter/innen müssen mindestens 14 Jahre alt sein und eine Schule in Trägerschaft der Gemeinde Apen besuchen. Ein Wohnsitz innerhalb der Gemeinde Apen ist nicht Voraussetzung.

Der Rat beruft diese Mitglieder auf Vorschlag der jeweiligen Gruppen, die Vorschläge sind bindend. Vorschlagsberechtigt für die Vertretung der Schülerinnen und Schüler ist der Schülerrat.

Der bisherige Schülervertreter hat die Schule nach dem Schulabschluss verlassen. Dadurch ist sein Mandat erloschen. Die stellvertretende Schülervertreterin möchte von ihrem Mandat zurücktreten. Da die Gruppe der Schülerinnen und Schüler dann nicht mehr im Schulausschuss vertreten ist, ist eine Nachbenennung durchzuführen.

 

Der Schülerrat schlägt folgende Nachbesetzung vor:

            Mitglied im Schulausschuss als Schülervertreterin:

            Karina Kamedula, Kl. 9c Oberschule Augustfehn, wohnhaft in Detern

            Stellvertretendes Mitglied im Schulausschuss als Schülervertreter:

Julian Ulrich, Kl. 9c Oberschule Augustfehn, wohnhaft in Apen

 

 


Finanzielle Auswirkung:

Ausschussmitglieder, die nicht dem Gemeinderat angehören, erhalten nach der Satzung über die Zahlung von Aufwandsentschädigung als Ersatz für ihre Auslagen für die Teilnahme an Ausschusssitzungen je Sitzung 10% der normalen Aufwandsentschädigung

 


Anlagen: