Sachverhalt:
Die Bebauungspläne Nr. 123 A und
Nr. 123 B der Gemeinde Apen sind am 06.03.2020 in Kraft getreten.
Durch die Aufstellung eines
Dichtekonzeptes, mit welchem das Planungsbüro NWP aus Oldenburg beauftragt
wurde, fiel auf, dass im Bebauungsplan Nr. 123 B, westlich der Burgstraße, eine
Planung mit teilweise folgenden Festsetzungen aufgestellt wurde:
- 2 Vollgeschosse
- Offene
Bauweise (Gebäudelänge bis 50 Meter)
- Grundflächenzahl
von 0,4
- Firsthöhe
max. 11,5 m (Höhe baulicher Anlagen)
Des Weiteren wurde teilweise
darauf verzichtet, nur Einzel- oder Doppelhäuser festzusetzen.
Aufgrund dieser Festsetzungen
besteht die Möglichkeit, dass die betroffenen Grundstücke großflächig und mit
hohen und langen Gebäuden bebaut werden. Dieses scheint unter Berücksichtigung
der dort vorhandenen Wohnbebauung nicht verträglich zu sein.
Somit wurde mit Beschluss des Verwaltungsausschusses der
Gemeinde Apen vom 26.01.2021 die Aufstellung und die Auslegung des
Bebauungsplans Nr. 123 C – Hengstforde, Westlich der Burgstraße – beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 30.01.2021 in der NWZ –
Ammerländer Teil – öffentlich bekannt gegeben.
Die Inhalte der Planung werden durch das Planungsbüro NWP aus
Oldenburg in der Sitzung erläutert.
Finanzierung:
Die Kosten werden aus dem Budget Planungskosten gezahlt.
Anlage:
Geltungsbereich
Planzeichnung
Textliche Festsetzungen