Beschlussvorschlag:
Die Sozialstaffel für monatliche Elternbeiträge für das
kommende Kindergartenjahr 2021/2022 wird wie folgt festgelegt:
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Krippe |
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Stufe |
Sozialstaffel |
Sonder- öffnung je |
Krippengruppe |
Sonder- öffnung je |
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Einkommensstufe # |
angef. 1/2 Stunde |
7,5 Stunden |
5 Stunden |
angef. 1/2 Stunde |
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in € |
in € |
in € |
in € |
in € |
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1 |
bis 24.000,00 |
9,75 |
195,00 |
130,00 |
13,00 |
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2 |
24.000,01 - 30.000,00 |
12,25 |
243,00 |
162,00 |
16,20 |
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3 |
30.000,01 - 36.000,00 |
14,50 |
291,00 |
194,00 |
19,40 |
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4 |
36.000,01 - 42.000,00 |
17,00 |
340,50 |
227,00 |
22,70 |
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5 |
42.000,01 - 48.000,00 |
19,50 |
388,50 |
259,00 |
25,90 |
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6 |
ab 48.000,01 |
21,50 |
436,50 |
291,00 |
29,10 |
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# = Bereinigtes Bruttojahreseinkommen gem. § 2 Abs. 2 und §
40 a des Einkommensteuergesetzes abzüglich der jeweils gültigen
Kinderfreibeträge entsprechend dem Einkommensteuergesetz des Vorvorjahres (für
das Kindertagesstättenjahr 2021/2022 = Einkommensteuerbescheid 2019). Die
Eltern haben ihr Einkommen in Form einer Selbstveranlagung offen zu legen. Wer
dies nicht will, wird in die Höchststufe eingestuft.
Eltern, die nicht in der Gemeinde Apen leben, deren Kinder
jedoch eine gemeindliche Einrichtung besuchen, werden in die Höchststufe
(Regelgruppe bei 4 Stunden: 175,00 €, Integrationsgruppe bei 5 Stunden: 218,50
€, Ganztagsgruppe bei 9 Stunden: 393,50 €) eingestuft.
Für die Ganztagsgruppe ist die Teilnahme am Mittagessen
Pflicht. Das monatliche Essensgeld wird seitens der Kirchenverwaltung
entsprechend tatsächlicher Teilnahme erhoben.
Geschwisterermäßigung:
Bei einem gleichzeitigen Besuch der Kindertagesstätte von
mehreren Kindern einer Familie wird eine Geschwisterermäßigung gewährt. Die
Ermäßigung beträgt für das 2. Kind 50 %. Für das 3. und jedes weitere Kind 100
%. Die Geschwisterermäßigung gilt nicht, wenn das 1. Kind durch das Land
beitragsfrei gestellt ist.
Öffnungsklausel:
Sollte sich das Einkommen gegenüber dem
Einkommensteuerbescheid des Vorvorjahres um mehr als 20 % verringern, so gilt
das nachgewiesene geringere Einkommen als Berechnungsgrundlage. Bei
Einkommenserhöhungen erfolgt keine Änderung.
Weitere
Erläuterungen zum Ratsbeschluss:
Bei Geburten von Geschwisterkindern im laufendem
Kindertagesstättenjahr sind diese der Gemeinde Apen mitzuteilen, damit eine
evtl. Neuveranlagung des sozialgestaffelten Elternbeitrages erfolgen kann
Sachverhalt:
Seit dem Kindergartenjahr
2018/2019 besteht für Kinder von der Vollendung des dritten Lebensjahres bis
zur Einschulung Beitragsfreiheit.
Zum 01.01.2019 trat die Richtlinie
zur Gewährung von Billigkeitsleistungen für die Kindertagesbetreuung in Kraft.
Diese hatte zum Ziel, das Defizit, das der Gemeinde bzw. dem örtlichen Träger
durch die Beitragsfreiheit entstand, auszugleichen. Wie bereits im
Jugendausschuss am 24.02.2020 ausgeführt wurde, bewilligte das Land
Niedersachsen der Gemeinde Apen einmalig für die Kindergartenjahre 2018/2019,
2019/2020 und 2020/2021 eine Summe in Höhe von 23.072,95 €.
Zudem haben die
Hauptverwaltungsbeamten die Übereinkunft getroffenen, dass die Mittel, die der
Landkreis Ammerland aufgrund der
Beitragsfreiheit nicht mehr aufwenden musste, im Rahmen einer
Billigkeitsleistung an die kreisangehörigen Gemeinden und die Stadt Westerstede
auszahlt. Für den Zeitraum vom 01.08.2018 bis zum 31.07.2021 erhielt die
Gemeinde Apen eine einmalige Billigkeitsleistung in Höhe von 22.196,48 €.
Für das kommende Kindergartenjahr
2021/2022 ist es trotz der Beitragsfreiheit erforderlich, als
Handlungsgrundlage eine Sozialstaffel für die Beitragsbemessung zu haben. Denn
einerseits gilt die Beitragsfreiheit nicht für den Besuch einer Krippe,
andererseits ist für den Kindergartenbesuch über acht Stunden hinaus ein
Beitrag zu erheben.
Vor dem Hintergrund, dass der
Einstufung regelmäßig das Einkommen des Vorvorjahres (für das Kindergartenjahr
2021/2022 also das Einkommen aus 2019) zugrunde zu legen ist und viele Eltern
aufgrund der Corona-Pandemie mit Einkommenseinbußen zurechtkommen müssen, macht
es aus Sicht der Verwaltung keinen Sinn die Elternbeiträge zu erhöhen.
Finanzielle
Auswirkung:
Die Zuschüsse der Gemeinde Apen an die Kirchengemeinde sind
im Haushaltsjahr 2021 veranschlagt. Der Zuschussermittlung liegen die bisherige
Sozialstaffel und die vorausgegangenen Berechnungen zugrunde.
Anlagen: