Beschlussvorschlag:
Die 3. Fortschreibung des Gleichstellungsplanes der Gemeinde
Apen für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2023 wird beschlossen.
Sachverhalt:
Zum 01.01.2011 trat das Niedersächsische
Gleichberechtigungsgesetz (NGG) in Kraft und damit auch die Verpflichtung, dass
Dienststellen mit mindestens 50 Beschäftigten, einen Gleichstellungsplan
erstellen müssen. Die Geltungsdauer
eines Gleichstellungsplanes beträgt drei Jahre.
Der letzte Gleichstellungsplan
wurde für die Jahre 2018 bis 2020 aufgestellt und ist somit für die Jahre 2021 bis 2023
fortzuschreiben.
Die 3. Fortschreibung des Gleichstellungsplanes wird der Beschlussvorlage als
Anlage beigefügt. Die Gleichstellungsbeauftragte sowie der Personalrat wurden
beteiligt.
Finanzielle
Auswirkungen
keine finanziellen Auswirkungen
Anlagen:
Entwurf des Gleichstellungsplanes 2021 bis 2023