Betreff
3. Fortschreibung des Gleichstellungsplanes der Gemeinde Apen
Vorlage
VO/797/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die 3. Fortschreibung des Gleichstellungsplanes der Gemeinde Apen für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2023 wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

Zum 01.01.2011 trat das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) in Kraft und damit auch die Verpflichtung, dass Dienststellen mit mindestens 50 Beschäftigten, einen Gleichstellungsplan erstellen  müssen. Die Geltungsdauer eines Gleichstellungsplanes beträgt drei Jahre.

 

Der letzte Gleichstellungsplan wurde für die Jahre 2018 bis 2020 aufgestellt und  ist somit für die Jahre 2021 bis 2023 fortzuschreiben.

Die 3. Fortschreibung des Gleichstellungsplanes wird der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Gleichstellungsbeauftragte sowie der Personalrat wurden beteiligt.

 


Finanzielle Auswirkungen

keine finanziellen Auswirkungen      

 


Anlagen:

Entwurf des Gleichstellungsplanes 2021 bis 2023