Betreff
Vereinsarbeit in der Gemeinde Apen nach dem Lockdown
Vorlage
VO/810/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der weitere Verlauf der Corona-Pandemie bleibt abzuwarten. Weitergehende als die bereits vorgesehenen finanziellen Mittel können neben dem zusätzlichen nicht finanziellen aber unterstützenden Engagement der Gemeinde Apen den örtlichen Vereinen nicht zur Verfügung gestellt werden.

 


Sachverhalt:

Aufgrund der Pandemie ruht in vielen Bereichen die Vereinsarbeit.  Seitens der UWG-Fraktion wird daher angeregt darüber nachzudenken, ob bzw. wie seitens der Gemeinde Apen eine zusätzliche Unterstützung für die Vereinen in der Gemeinde Apen geleistet werden kann, damit die Vereine  ihr jeweiliges gemeinnütziges Vereinsleben wieder „ans Laufen“ bekommen. Hierüber soll in der Sitzung diskutiert und beraten werden.

Derzeit erhalten die Sportvereine gemäß der Sportförderrichtlinie Zuschüsse für Investitionsvorhaben (Drittelförderung), einen Zuschuss zu den Bewirtschaftungs-kosten, eine Sportgerätebeihilfe (4,00 € für Mitglieder bis 18 Jahre und 1,20 € für Mitglieder über 18 Jahre) und eine Zuschuss für Flutlichtanlagen.


Finanzielle Auswirkung:

Für eine zusätzliche finanzielle Unterstützung der Vereine stehen keine Mittel zur Verfügung.

 


Anlagen:

Schreiben UWG

Sportförderrichtlinie