Betreff
öffentlicher Antrag ländlicher Tourismus, Klauhörner Straße
Vorlage
VO/830/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt über die ZILE-Richtlinie aus dem Programm „ländlicher Tourismus“ zum Stichtag im Jahr 2022 einen entsprechenden Förderantrag für die Klauhörner Straße zu erarbeiten und inhaltlich zu optimieren.

 


Sachverhalt:

Die Anträge im Rahmen der Dorfregion Apen werden auf Grundlage der sog. ZILE-Richtlinie gestellt. Ebenfalls nach dieser Richtlinie können Anträge im Programm „ländlicher Tourismus“ gestellt werden. Hier kann man bei positiver Bescheidung eines Antrages mit einer Festbetragsbezuschussung bis zu 200.000 € rechnen. Dies ist im Fall der Baumaßnahme des Schanzenweges geschehen. Argumentativ konnte der Schanzenweg in dieses Programm aufgenommen werden, die touristische Bedeutung des Schanzenweges als Wegeführung zum dortigen Campingplatz essentiell ist.

 

Der Sanierungsmaßnahme der Klauhörner Straße wird verwaltungsseitig ebenfalls  über diese Förderung höhere Chancen eingeräumt einen Zuschlag zu erhalten als über die Dorfregion. Nicht nur, dass der Heimat und Boßelverein Klauhörn sein Vereinsheim und  verschiedene Veranstaltungen und Aktionen für die Öffentlichkeit zugänglich macht, kann hier argumentativ angeführt werden, auch die Klauhörner Straße selbst ist Bestandteil verschiedener Fahrradrouten und damit für den Tourismus relevant.

Ein Durchführen dieser Baumaßnahme wird verwaltungsseitig bei Antragstellung der Maßnahme im Jahr 2022 für das Jahr 2023 gesehen. Der Eigenanteil der Gemeinde kann hier zum Teil durch die Mittel für den gemeindlichen Straßenbau bestritten werden, wo seitens der Verwaltung für die Haushaltsberatungen vorgeschlagen werden wird, diese von jährlich 300.000 € auf 400.000 € zu erhöhen. 

 


Finanzielle Auswirkung:

Eine Kostenschätzung aus dem Jahr 2013 beziffert die Maßnahme mit einem Volumen von 875.000 €. Eine Bezuschussung über das benannte Förderprogramm kann i.H.v. bis zu 200.000 € erfolgen. Eigenmittel wären zu bestreiten aus:

 

-       400.000 € Straßenbaumittel

-       275.000 € (Nachtrags)Haushaltsmittel

 

Aufgrund der derzeitigen coronabedingten Preisentwicklung und des Erstellungsdatums der Schätzung ist von einer Erhöhung der Kosten auszugehen.

 


Anlagen: