Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die während der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen
Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB der Änderung Nr. 14 des Flächennutzungsplans (2017) –
Apen, Gelände Am Hafenbecken – vorgebrachten Anregungen. Der Abwägungstext ist
der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 20.07.2021 beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung der Änderung
Nr. 14 des Flächennutzungsplans (2017) – Apen, Gelände Am Hafenbecken –
vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der
Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 20.07.2021 beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit
Angabe der Gründe zu unterrichten.
Der Begründung wurde ein
Umweltbericht beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt den ihm vorgelegten Entwurf der Änderung Nr. 14 des
Flächennutzungsplans (2017), bestehend aus der Planzeichnung und der
Begründung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die
Begründung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung Nr. 14 des
Flächennutzungsplans (2017) gemäß § 6 Abs. 1 BauGB dem Landkreis Ammerland zur
Genehmigung vorzulegen sowie die Erteilung der Genehmigung ortsüblich
bekanntzumachen.
Sachverhalt:
Der Sachverhalt wird für die
Änderung Nr. 14 des Flächennutzungsplans (2017) und den im Parallelverfahren
ausgelegten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 gemeinsam dargestellt, die
Beschlussfassung erfolgt unter separaten Tagesordnungspunkten.
Die frühzeitige Öffentlichkeits-
und Trägerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom
16.12.2019 bis zum 17.01.2020 statt.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3
Abs. 2 BauGB findet/fand in der Zeit vom 01.06.2021 bis zum 30.06.2021 statt.
Die Beteiligung der durch die Planung
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB findet/fand in der Zeit vom 03.05.2021 bis zum 30.06.2021 statt.
Die Abwägungen der eingegangenen
Anregungen werden vom Planungsbüro NWP aus Oldenburg in der
Fachausschusssitzung vorgestellt.
Finanzielle
Auswirkung:
Die Kosten werden vom Vorhabenträger übernommen.
Anlagen:
Planzeichnung
Begründung inkl. Umweltbericht
Bestandsplan Biotoptypen
Schalltechnisches Gutachten
Geruchsgutachten
Artenschutzrechtliche Kontrolle
Entwässerungskonzept
Abwägung frühzeitige Beteiligung
Abwägung Auslegung (Stand 23.06.2021)