Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die während der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen
Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 14 – Apen, Gelände Am Hafenbecken – vorgebrachten
Anregungen. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des
Gemeinderates am 20.07.2021 beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 14 – Apen, Gelände Am Hafenbecken –
vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der
Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 20.07.2021 beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit
Angabe der Gründe zu unterrichten.
Der Begründung wurde ein
Umweltbericht beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme
der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 14 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Sachverhalt:
Siehe Sachverhalt zur Änderung Nr.
14 des Flächennutzungsplans (2017) – Apen, Gelände Am Hafenbecken (VO/845/2021)
– .
Finanzielle
Auswirkung:
Planungskosten werden vom Vorhabenträger übernommen.
Anlagen:
Planzeichnung
Begründung
inkl. Umweltbericht
Bestandsplan
Natur und Landschaft
Vorhaben-
und Erschließungsplan
Schalltechnisches
Gutachten
Geruchsgutachten
Artenschutzrechtliche
Kontrolle
Entwässerungskonzept
Abwägung
frühzeitige Beteiligung
Abwägung
Auslegung (Stand 23.06.2021)