Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplans Nr. 135 – Augustfehn I. Ehemaliges Dockgelände – vorgebrachten Anregungen. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 20.07.2021 beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 135 – Augustfehn I, Ehemaliges Dockgelände – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 20.07.2021 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Der Begründung wurde ein Umweltbericht beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr. 135 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 135 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 


Sachverhalt:

Siehe Sachverhalt zur Änderung Nr. 15 des Flächennutzungsplans (2017) – Augustfehn I, Ehemaliges Dockgelände –.

 


Finanzielle Auswirkung:

Planungskosten sind aus dem entsprechenden Budget zu begleichen.

 


Anlagen:

Planzeichnung

Begründung inkl. Umweltbericht

Verkehrsuntersuchung

Verkehrsplanung Kreisverkehrsplatz

Verkehrsplanung ZOB und Planstraße

Artenschutzrechtliche Kontrolle

Lärmschutzgutachten

Entwässerungskonzept

Abwägungen frühzeitige Beteiligung

Abwägung Auslegung (Stand 23.06.2021)