Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die während der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen
Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplans Nr. 135 –
Augustfehn I. Ehemaliges Dockgelände – vorgebrachten Anregungen. Der
Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am
20.07.2021 beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplans Nr. 135 – Augustfehn I, Ehemaliges Dockgelände – vorgebrachten
Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die
Sitzung des Gemeinderates am 20.07.2021 beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit
Angabe der Gründe zu unterrichten.
Der Begründung wurde ein
Umweltbericht beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt den Bebauungsplan Nr. 135 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die
Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der
Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 135
gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Sachverhalt:
Siehe Sachverhalt zur Änderung Nr.
15 des Flächennutzungsplans (2017) – Augustfehn I, Ehemaliges Dockgelände –.
Finanzielle
Auswirkung:
Planungskosten sind aus dem entsprechenden Budget zu
begleichen.
Anlagen:
Planzeichnung
Begründung inkl. Umweltbericht
Verkehrsuntersuchung
Verkehrsplanung Kreisverkehrsplatz
Verkehrsplanung ZOB und Planstraße
Artenschutzrechtliche Kontrolle
Lärmschutzgutachten
Entwässerungskonzept
Abwägungen frühzeitige Beteiligung
Abwägung Auslegung (Stand 23.06.2021)