Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die während der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen
Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB der Änderung Nr. 18 des Flächennutzungsplans (2017) –
Augustfehn II, Sondergebiet Tagespflege – vorgebrachten Anregungen. Der
Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am
20.07.2021 beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung der Änderung
Nr. 18 des Flächennutzungsplans (2017) – Augustfehn II, Sondergebiet
Tagespflege – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext
ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 20.07.2021
beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit
Angabe der Gründe zu unterrichten.
Der Begründung wurde ein
Umweltbericht beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt den ihm vorgelegten Entwurf der Änderung Nr. 18 des
Flächennutzungsplans (2017), bestehend aus der Planzeichnung und der
Begründung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die
Begründung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung Nr. 18 des
Flächennutzungsplans (2017) gemäß § 6 Abs. 1 BauGB dem Landkreis Ammerland zur
Genehmigung vorzulegen sowie die Erteilung der Genehmigung ortsüblich
bekanntzumachen.
Sachverhalt:
Der Sachverhalt wird für die
Änderung Nr. 18 des Flächennutzungsplans (2017) und den im Parallelverfahren
ausgelegten Bebauungsplan Nr. 138 gemeinsam dargestellt, die Beschlussfassung
erfolgt unter separaten Tagesordnungspunkten.
Die frühzeitige Öffentlichkeits-
und Trägerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom
16.12.2019 bis zum 17.01.2020 statt.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3
Abs. 2 BauGB findet/fand in der Zeit vom 01.06.2021 bis zum 30.06.2021 statt.
Die Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB findet/fand in der Zeit vom
20.01.2021 bis zum 23.02.2021 und vom 01.06.2021 bis zum 30.06.2021 statt.
Die Abwägungen der eingegangenen
Anregungen werden vom Planungsbüro NWP aus Oldenburg in der
Fachausschusssitzung vorgestellt.
Finanzielle
Auswirkung:
Die Kosten sind aus dem Budget Planungskosten zu entnehmen.
Anlagen:
Planzeichnung
Begründung inkl. Umweltbericht
Bestandsplan Natur und Landschaft
Schallgutachten
Entwässerungskonzept
Abwägungen (Stand 23.06.2021)