Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB der Änderung Nr. 21 des Flächennutzungsplans (2017) – Apen, AMF-Erweiterung – vorgebrachten Anregungen. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 20.07.2021 beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung der Änderung Nr. 21 des Flächennutzungsplans (2017) – Apen, AMF-Erweiterung – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 20.07.2021 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Der Begründung wurde ein Umweltbericht beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den ihm vorgelegten Entwurf der Änderung Nr. 21 des Flächennutzungsplans (2017), bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung Nr. 21 des Flächennutzungsplans (2017) gemäß § 6 Abs. 1 BauGB dem Landkreis Ammerland zur Genehmigung vorzulegen sowie die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen.

 


Sachverhalt:

Der Sachverhalt wird für die Änderung Nr. 21 des Flächennutzungsplans (2017) und den im Parallelverfahren ausgelegten Bebauungsplan Nr. 140 gemeinsam darge­stellt, die Beschlussfassung erfolgt unter separaten Tagesordnungs­punkten.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom 10.08.2020 bis zum 09.09.2020 statt.

 

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB findet/fand in der Zeit vom 01.06.2021 bis zum 30.06.2021 statt. Die Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB findet/fand in der Zeit vom 26.04.2021 bis zum 25.05.2021 und vom 01.06.2021 bis zum 30.06.2021 statt.

 

Die Abwägungen der eingegangenen Anregungen werden vom Planungsbüro NWP aus Oldenburg in der Fachausschusssitzung vorgestellt.

 


Finanzielle Auswirkung:

Die Kosten sind aus dem Budget Planungskosten zu entnehmen.

 


Anlagen:

Planzeichnung

Begründung inkl. Umweltbericht

Bestandsplan Biotoptypen

Verkehrsgutachten

Geruchsgutachten

Lärmschutzgutachten

Entwässerungskonzept

Abwägung frühzeitige Beteiligung

Abwägung Auslegung (Stand 23.06.2021)