Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die während der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen
Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplans Nr. 140 – Apen, AMF-Erweiterung – vorgebrachten Anregungen. Der Abwägungstext ist der
Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 20.07.2021 beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplans Nr. 140 – Apen, AMF-Erweiterung –
vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der
Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 20.07.2021 beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit
Angabe der Gründe zu unterrichten.
Der Begründung wurde ein
Umweltbericht beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Apen beschließt
den Bebauungsplan Nr. 140 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung
wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in
die Begründung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 140
gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Sachverhalt:
Siehe Sachverhalt zur Änderung Nr.
21 des Flächennutzungsplans – Apen, AMF-Erweiterung –.
Finanzielle
Auswirkung:
Planungskosten sind aus dem entsprechenden Budget zu
begleichen.
Anlagen:
Planzeichnung
Begründung inkl. Umweltbericht
Bestandsplan Biotoptypen
Verkehrsgutachten
Geruchsgutachten
Lärmschutzgutachten
Entwässerungskonzept
Abwägung frühzeitige Beteiligung
Abwägung Auslegung (Stand 23.06.2021)