Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt für die 8. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 16 – Augustfehn I, Südosten von Augustfehn - die öffentliche Auslegung sowie die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB
in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB. Auf die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.
Sachverhalt:
Für einen Großteil des
Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 16 der Gemeinde Apen hat der
Verwaltungsausschuss in der Sitzung vom 26.01.2021 einen Aufstellungsbeschluss
für die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Apen – Augustfehn
I, Südosten von Augustfehn – gefasst. Es sollte nun für die Fortsetzung des
Verfahrens der Auslegungsbeschluss gefasst werden.
Die Planinhalte werden in der
Sitzung des Bau- und Planungsausschusses durch das Büro NWP aus Oldenburg
vorgestellt.
Finanzielle
Auswirkung:
Planungskosten sind aus dem entsprechenden Budget zu
entnehmen.
Anlagen:
Bebauungsplan in textlicher Form