Betreff
8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 - Augustfehn I, Südosten von Augustfehn - im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGb; Auslegungsbeschluss
Vorlage
VO/857/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt für die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 – Augustfehn I, Südosten von Augustfehn -  die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben­bereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB. Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.

 

 


Sachverhalt:

Für einen Großteil des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 16 der Gemeinde Apen hat der Verwaltungsausschuss in der Sitzung vom 26.01.2021 einen Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Apen – Augustfehn I, Südosten von Augustfehn – gefasst. Es sollte nun für die Fortsetzung des Verfahrens der Auslegungsbeschluss gefasst werden.

 

Die Planinhalte werden in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses durch das Büro NWP aus Oldenburg vorgestellt.

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

Planungskosten sind aus dem entsprechenden Budget zu entnehmen.

 


Anlagen:

Bebauungsplan in textlicher Form