Betreff
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 116 - Apen, Osterende, allgemeines und seniorengerechtes Wohnen -; Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
VO/858/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 116  – Apen, Osterende, allgemeines und seniorengerechtes Wohnen – gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Das Plangebiet ergibt sich aus der der Niederschrift des Verwaltungsausschusses am 13.07.2021 beigefügten Skizze.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der Verwaltungsausschuss beschließt ferner die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben­bereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB. Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.

Mit dem Investor ist durch die Verwaltung ein Erschließungsvertrag mit städtebaulicher Regelung zwecks Übernahme der Planungs­kosten, Erschließung und Infrastrukturzuschlag abzuschließen.

 

 


Sachverhalt:

Für einen Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 116 der Gemeinde Apen – Apen, Osterende – soll eine Änderung erfolgen, um im Bereich der Kreisstraße eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern zu ermöglichen.

 

Die Planinhalte werden in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses durch das Büro NWP aus Oldenburg vorgestellt.

 


Finanzielle Auswirkung:

Die Planungskosten werden vom Investor gezahlt/erstattet.

 


Anlagen:

Planentwurf