Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss der
Gemeinde Apen beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.
116 – Apen, Osterende, allgemeines und
seniorengerechtes Wohnen – gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Das Plangebiet ergibt sich aus der
der Niederschrift des Verwaltungsausschusses am 13.07.2021 beigefügten Skizze.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der Verwaltungsausschuss beschließt
ferner die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die
Planung berührt werden, gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2
Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB. Auf die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.
Mit dem Investor ist durch die Verwaltung ein
Erschließungsvertrag mit städtebaulicher Regelung zwecks Übernahme der Planungskosten,
Erschließung und Infrastrukturzuschlag abzuschließen.
Sachverhalt:
Für einen Teil des
Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 116 der Gemeinde Apen – Apen,
Osterende – soll eine Änderung erfolgen, um im Bereich der Kreisstraße eine
Bebauung mit Mehrfamilienhäusern zu ermöglichen.
Die Planinhalte werden in der
Sitzung des Bau- und Planungsausschusses durch das Büro NWP aus Oldenburg
vorgestellt.
Finanzielle
Auswirkung:
Die Planungskosten werden vom Investor gezahlt/erstattet.
Anlagen:
Planentwurf