Betreff
Jahresabschluss 2017
Vorlage
VO/862/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Gem. § 129 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen den

Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2017 in der Fassung vom 12.05.2020.

2. Gem. § 123 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen, dass der

Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 903.638,62 € aufgeteilt wird. Der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses wird ein Betrag in Höhe von 883.104,31 € zugeführt. Dem Sonderposten für den Gebührenausgleich wird ein Betrag in Höhe von 20.534,31 € zugeführt. Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 178.421,75 € wird aus der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses entnommen.

 

3. Der Rat der Gemeinde Apen erteilt dem Bürgermeister gem. § 129 (1) NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017.

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Apen hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 fertiggestellt und dem Rechnungsprüfungsamt des Landekreises Ammerland vorgelegt. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 in der Fassung vom 12.05.2020 fand in der Zeit vom 06.04.2021 bis 11.06.2021 statt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt erteilt der Gemeinde Apen auf Seite 26 des Prüfungsberichtes einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und bescheinigt, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht. Die Prüfung ergab keine Anhaltspunkte, die gegen eine Entlastung des Bürgermeisters sprechen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 und der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 14.06.2021 sind als Anlagen beigefügt.

 

Der Prüfungsbericht enthält eine Prüfungsfeststellung. Die Stellungnahme der Gemeinde Apen zu der Feststellung ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Der Jahresabschluss 2017 weist im ordentlichen Ergebnis einen Überschuss in Höhe von 903.638,62 € und im außerordentlichen Ergebnis einen Fehlbetrag in Höhe von 178.421,75 € aus. Einzelheiten zum Jahresabschluss werden in der Sitzung erläutert.

 

Überschüsse aus gebührenrechnenden Einrichtungen sind im Jahresabschluss bei der Position „Sonderposten für den Gebührenausgleich“ darzustellen. Hierzu wird im Ergebnisverwendungsbeschluss geregelt, dass ein Teil des ordentlichen Ergebnisses dem Sonderposten aus dem Gebührenausgleich zuzuführen ist. Die Differenz ist der Überschussrücklage aus dem ordentlichen Ergebnis zuzuführen. Bei Fehlbeträgen aus gebührenrechnenden Einrichtungen wird der Fehlbetrag dem Sonderposten aus dem Gebührenausgleich entnommen und der Überschussrücklage aus dem ordentlichen Ergebnis zugeführt.

 

Zum 31.12.2017 weist die gebührenrechnende Einrichtung Fäkalschlamm einen Fehlbetrag in Höhe von 198,60 € aus. Der Fehlbetrag zum 31.12.2016 betrug 937,77 €. Der somit im Jahr 2017 entstandene Überschuss von 739,17 € ist bei dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zu erhöhen und der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zu entnehmen.

 

Die gebührenrechnende Einrichtung zentrale Abwasserbeseitigung weist zum 31.12.2017 einen Überschuss in Höhe von 217.382,54 € aus. Der Überschuss zum 31.12.2016 betrug 197.587,40 €. Der somit im Jahr 2017 entstandene Überschuss in Höhe von 19.795,14 € ist dem Sonderposten aus dem Gebührenausgleich zuzuführen. Die Zuführung zur Rücklage des ordentlichen Ergebnisses wird somit verringert.

 

Gem. § 58 (1) Nr. 10 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist der Rat ausschließlich für den Beschluss über den Jahresabschluss sowie über die Zuführung zu den Überschussrücklagen zuständig.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis mit einem Betrag in Höhe von 883.104,31 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und mit einem Betrag in Höhe von 20.534,31 € dem Sonderposten aus dem Gebührenausgleich zuzuführen. Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses ist aus der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zu entnehmen.


Finanzielle Auswirkung:

Siehe Sachverhalt

 


Anlagen:

-       Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2017

-       Stellungnahme der Gemeinde Apen zum Prüfungsbericht

-       Jahresabschluss 2017 (wird gesondert verschickt)