Beschlussvorschlag:
1. Gem. § 129 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde
Apen den
Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2017 in der Fassung vom
12.05.2020.
2. Gem. § 123 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde
Apen, dass der
Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von
903.638,62 € aufgeteilt wird. Der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses wird ein Betrag in Höhe von 883.104,31 € zugeführt. Dem
Sonderposten für den Gebührenausgleich wird ein Betrag in Höhe von 20.534,31 €
zugeführt. Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von
178.421,75 € wird aus der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses entnommen.
3. Der Rat der Gemeinde Apen erteilt dem Bürgermeister
gem. § 129 (1) NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Apen hat den
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 fertiggestellt und dem Rechnungsprüfungsamt
des Landekreises Ammerland vorgelegt. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 in
der Fassung vom 12.05.2020 fand in der Zeit vom 06.04.2021 bis 11.06.2021
statt.
Das Rechnungsprüfungsamt erteilt
der Gemeinde Apen auf Seite 26 des Prüfungsberichtes einen uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk und bescheinigt, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen
Vorschriften und den sie ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht. Die Prüfung ergab keine Anhaltspunkte,
die gegen eine Entlastung des Bürgermeisters sprechen. Der Jahresabschluss zum
31.12.2017 und der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 14.06.2021
sind als Anlagen beigefügt.
Der Prüfungsbericht enthält eine
Prüfungsfeststellung. Die Stellungnahme der Gemeinde Apen zu der Feststellung
ist ebenfalls als Anlage beigefügt.
Der Jahresabschluss 2017 weist im
ordentlichen Ergebnis einen Überschuss in Höhe von 903.638,62 € und im
außerordentlichen Ergebnis einen Fehlbetrag in Höhe von 178.421,75 € aus.
Einzelheiten zum Jahresabschluss werden in der Sitzung erläutert.
Überschüsse aus gebührenrechnenden
Einrichtungen sind im Jahresabschluss bei der Position „Sonderposten für den
Gebührenausgleich“ darzustellen. Hierzu wird im Ergebnisverwendungsbeschluss
geregelt, dass ein Teil des ordentlichen Ergebnisses dem Sonderposten aus dem
Gebührenausgleich zuzuführen ist. Die Differenz ist der Überschussrücklage aus
dem ordentlichen Ergebnis zuzuführen. Bei Fehlbeträgen aus gebührenrechnenden
Einrichtungen wird der Fehlbetrag dem Sonderposten aus dem Gebührenausgleich
entnommen und der Überschussrücklage aus dem ordentlichen Ergebnis zugeführt.
Zum 31.12.2017 weist die
gebührenrechnende Einrichtung Fäkalschlamm einen Fehlbetrag in Höhe von 198,60
€ aus. Der Fehlbetrag zum 31.12.2016 betrug 937,77 €. Der somit im Jahr 2017
entstandene Überschuss von 739,17 € ist bei dem Sonderposten für den
Gebührenausgleich zu erhöhen und der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses zu entnehmen.
Die gebührenrechnende Einrichtung
zentrale Abwasserbeseitigung weist zum 31.12.2017 einen Überschuss in Höhe von
217.382,54 € aus. Der Überschuss zum 31.12.2016 betrug 197.587,40 €. Der somit
im Jahr 2017 entstandene Überschuss in Höhe von 19.795,14 € ist dem Sonderposten
aus dem Gebührenausgleich zuzuführen. Die Zuführung zur Rücklage des
ordentlichen Ergebnisses wird somit verringert.
Gem. § 58 (1) Nr. 10
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist der Rat ausschließlich
für den Beschluss über den Jahresabschluss sowie über die Zuführung zu den
Überschussrücklagen zuständig.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis mit einem Betrag in Höhe von 883.104,31 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und mit einem Betrag in Höhe von 20.534,31 € dem Sonderposten aus dem Gebührenausgleich zuzuführen. Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses ist aus der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zu entnehmen.
Finanzielle
Auswirkung:
Siehe Sachverhalt
Anlagen:
- Prüfungsbericht des
Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2017
- Stellungnahme der Gemeinde
Apen zum Prüfungsbericht
- Jahresabschluss 2017 (wird
gesondert verschickt)