Sachverhalt:
Es ist vorgesehen, die Flächen
östlich des Rathauses der Gemeinde Apen (Flur 70, Flurstück 130; Hauptstraße
196) für eine Erweiterung planungsrechtlich zu sichern.
Hierfür war es erforderlich den
Beschluss über die Änderung des
Bebauungsplans Nr. 109 der Gemeinde Apen im Umlaufverfahren durchzuführen.
Die Fläche soll als
Gemeinbedarfsfläche für die öffentliche Verwaltung dienen. Eine mögliche
Bebauung wird sich an der Umgebung orientieren, sodass sich das Vorhaben der
Gemeinde Apen zum einen nach der Umgebung und zum anderen auch nach dem
Dichtekonzept der Gemeinde Apen richten wird.
Der einstimmige Beschluss im Umlaufverfahren
lautete:
Der Verwaltungsausschuss der
Gemeinde Apen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 109, 1.
Änderung – Apen, Gemeinbedarfsfläche öffentliche Verwaltung – gemäß § 13 a
BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §
2 Abs. 4 BauGB.
Das Plangebiet ergibt sich aus der
beigefügten Skizze.
Die Verwaltung wird beauftragt,
den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der Verwaltungsausschuss
beschließt ferner die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die
Planung berührt werden, gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB und § 3 Abs. 2
BauGB. Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
BauGB wird verzichtet.
Finanzierung:
Anlage:
Umlaufverfahren