Sachverhalt:
Gemäß § 1 des Niedersächsischen
Kommunalprüfungsgesetzes (NKPG) führt der Präsident des Landesrechnungshofes
die überörtliche Prüfung der Gemeinden durch. Grund für die Durchführung der
überörtlichen Prüfung war zum einen die Gemeindekassenstatistik, aus der eine
stetig ansteigende Investitionstätigkeit der niedersächsischen Kommunen
hervorgeht, zum anderen stellt das von der KfW Bankengruppe herausgegeben
Kommunalpanel fest, dass die Investitionsrückstände bundesweit um 2 Mrd. € auf
149,2 Mrd. € angestiegen sind. Dies entspricht einem durchschnittlichen
Investitionsrückstand von 1.938 € je Einwohner. Mit
der Bestandserhebung wollte die überörtliche Kommunalprüfung eine belastbare
Datenlage schaffen, die einen Überblick über die tatsächlichen
Investitionsrückstände der Kommunen in Niedersachsen ermöglicht sowie
Auffälligkeiten und mögliche Handlungsfelder aufzeigt.
Die Bestandserhebung fand im 4.
Quartal 2020 als Online-Befragung statt. Befragt wurden alle 1.097
niedersächsischen Kommunen.
Die Erhebung umfasste die
Infrastrukturbereiche
- Straßen
- Brandschutz
- ÖPNV
- Abfallwirtschaft
- Schulen
- Energiewirtschaft
- Kultur
- Wasser
- Wohnungswirtschaft
- Kinderbetreuung
- Gesundheit
- Sport
- Verwaltungsgebäude
- IuK
(Informations- und Kommunikationsinfrastruktur) und
- Übrige
Bereiche
Zusammenfassend stellte der
Landesrechnungshof fest, dass sich der Investitionsrückstand der
niedersächsischer Kommunen
im Jahr 2020 auf insgesamt 20,671
Mrd. € beziffert. Dies entspricht 2.586 € je Einwohnerin und Einwohner. Der
Investitionsrückstand liegt damit um 648 € höher als der – nach dem aktuellen
KfW-Kommunalpanel 2021 – ermittelte Bundesdurchschnitt.
Die Ergebnisse wurden in dem
Bericht des Landesrechnungshofes nach Gemeindearten, Gemeindegrößen und
regionaler Zuordnung kategorisiert. Der Landkreis Ammerland wurde hierbei dem
Oldenburger Raum zugeordnet. Die Städte Oldenburg und Delmenhorst, sowie die
Landkreise Cloppenburg und Oldenburg wurden ebenfalls dem Oldenburger Raum
zugeordnet.
Bei der Betrachtung der Ergebnisse
nach der regionalen Zuordnung stellte der Landesrechnungshof fest, dass die
Kommunen in den Bereichen „Ostfriesland-Nordseeküste“ und „Oldenburger Raum“
die geringsten Investitionsrückstände aufweisen. Dies ist im anliegenden
Bericht unter Abbildung 18 gut zu erkennen. Demnach beträgt der
Investitionsrückstand im Oldenburger Raum 1.510 € je Einwohner. Im Weser-Leine-Bergland
hingegen beträgt der Investitionsrückstand 4.106 € je Einwohner.
Im Vergleich der Gemeindegrößen
beträgt der Investitionsrückstand für Gemeindegrößen zwischen 10.000 und 20.000
Einwohnern 1.725 € je Einwohner. Bei Gemeinden unter 5.000 Einwohnern beträgt
der Investitionsrückstand 6.623 € je Einwohner.
Die überörtliche Kommunalprüfung
hat im Rahmen einer fiktiven Berechnung ermittelt, wieviel Jahre die Kommunen
benötigen würden, um die aktuellen Investitionsrückstände abbauen zu können.
Diese Modellrechnung basiert auf der
Grundannahme, dass die Kommunen
Auszahlungen für Baumaßnahmen in gleicher Höhe wie im Jahr 2020 ausschließlich
für den Abbau der aktuell gemeldeten
Investitionsrückstände einsetzen.
Spitzenreiter sind hier die Kommunen im Oldenburger Raum mit einem ermittelten
Zeitraum von 5 Jahren. Die Kommunen im Weser-Leine-Bergland benötigen hingegen
12 Jahre, um die Investitionsrückstände abzubauen.
Nähere Einzelheiten können aus dem
anliegenden Bericht des Landesrechnungshofes entnommen werden.
Nach § 5 NKPG ist die
Zusammenfassung über den wesentlichen Inhalt des Schlussberichtes dem
Gemeinderat unverzüglich mitzuteilen. Anschließend ist der Prüfbericht an 7
Werktagen öffentlich auszulegen.
Finanzierung:
-
Anlage:
Prüfungsbericht – Haushaltsrisiken durch
Investitionsrückstände