Betreff
Überörtliche Prüfung des Landesrechnungshofes - Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände
Vorlage
VO/872/2021
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 1 des Niedersächsischen Kommunalprüfungsgesetzes (NKPG) führt der Präsident des Landesrechnungshofes die überörtliche Prüfung der Gemeinden durch. Grund für die Durchführung der überörtlichen Prüfung war zum einen die Gemeindekassenstatistik, aus der eine stetig ansteigende Investitionstätigkeit der niedersächsischen Kommunen hervorgeht, zum anderen stellt das von der KfW Bankengruppe herausgegeben Kommunalpanel fest, dass die Investitionsrückstände bundesweit um 2 Mrd. € auf 149,2 Mrd. € angestiegen sind. Dies entspricht einem durchschnittlichen Investitionsrückstand von 1.938 € je Einwohner. Mit der Bestandserhebung wollte die überörtliche Kommunalprüfung eine belastbare Datenlage schaffen, die einen Überblick über die tatsächlichen Investitionsrückstände der Kommunen in Niedersachsen ermöglicht sowie Auffälligkeiten und mögliche Handlungsfelder aufzeigt.

 

Die Bestandserhebung fand im 4. Quartal 2020 als Online-Befragung statt. Befragt wurden alle 1.097 niedersächsischen Kommunen.

 

Die Erhebung umfasste die Infrastrukturbereiche

-           Straßen

-           Brandschutz

-           ÖPNV

-           Abfallwirtschaft

-           Schulen

-           Energiewirtschaft

-           Kultur

-           Wasser

-           Wohnungswirtschaft

-           Kinderbetreuung

-           Gesundheit

-           Sport

-           Verwaltungsgebäude

-           IuK (Informations- und Kommunikationsinfrastruktur) und

-           Übrige Bereiche

 

Zusammenfassend stellte der Landesrechnungshof fest, dass sich der Investitionsrückstand der niedersächsischer Kommunen

im Jahr 2020 auf insgesamt 20,671 Mrd. € beziffert. Dies entspricht 2.586 € je Einwohnerin und Einwohner. Der Investitionsrückstand liegt damit um 648 € höher als der – nach dem aktuellen KfW-Kommunalpanel 2021 – ermittelte Bundesdurchschnitt.

 

Die Ergebnisse wurden in dem Bericht des Landesrechnungshofes nach Gemeindearten, Gemeindegrößen und regionaler Zuordnung kategorisiert. Der Landkreis Ammerland wurde hierbei dem Oldenburger Raum zugeordnet. Die Städte Oldenburg und Delmenhorst, sowie die Landkreise Cloppenburg und Oldenburg wurden ebenfalls dem Oldenburger Raum zugeordnet.

 

Bei der Betrachtung der Ergebnisse nach der regionalen Zuordnung stellte der Landesrechnungshof fest, dass die Kommunen in den Bereichen „Ostfriesland-Nordseeküste“ und „Oldenburger Raum“ die geringsten Investitionsrückstände aufweisen. Dies ist im anliegenden Bericht unter Abbildung 18 gut zu erkennen. Demnach beträgt der Investitionsrückstand im Oldenburger Raum 1.510 € je Einwohner. Im Weser-Leine-Bergland hingegen beträgt der Investitionsrückstand 4.106 € je Einwohner.

 

Im Vergleich der Gemeindegrößen beträgt der Investitionsrückstand für Gemeindegrößen zwischen 10.000 und 20.000 Einwohnern 1.725 € je Einwohner. Bei Gemeinden unter 5.000 Einwohnern beträgt der Investitionsrückstand 6.623 € je Einwohner.

 

Die überörtliche Kommunalprüfung hat im Rahmen einer fiktiven Berechnung ermittelt, wieviel Jahre die Kommunen benötigen würden, um die aktuellen Investitionsrückstände abbauen zu können. Diese Modellrechnung basiert auf der

Grundannahme, dass die Kommunen Auszahlungen für Baumaßnahmen in gleicher Höhe wie im Jahr 2020 ausschließlich für den Abbau der aktuell gemeldeten

Investitionsrückstände einsetzen. Spitzenreiter sind hier die Kommunen im Oldenburger Raum mit einem ermittelten Zeitraum von 5 Jahren. Die Kommunen im Weser-Leine-Bergland benötigen hingegen 12 Jahre, um die Investitionsrückstände abzubauen.

 

Nähere Einzelheiten können aus dem anliegenden Bericht des Landesrechnungshofes entnommen werden.

 

Nach § 5 NKPG ist die Zusammenfassung über den wesentlichen Inhalt des Schlussberichtes dem Gemeinderat unverzüglich mitzuteilen. Anschließend ist der Prüfbericht an 7 Werktagen öffentlich auszulegen.

 

 


Finanzierung:

-


Anlage:

Prüfungsbericht – Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände