Beschlussvorschlag:
a) Für das Wahlverfahren zur Wahl der/des Ratsvorsitzenden
wird die bisherige Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Apen angewandt.
b) Der Rat der Gemeinde Apen hat das Ratsmitglied
_____________ mit ____ Stimmen zur/zum Ratsvorsitzenden für die Dauer der
Wahlperiode (01.11.2021 – 31.10.2026) gewählt.
Sachverhalt:
Gem. § 61
NKomVG wählt die Vertretung nach der
Verpflichtung der Abgeordneten in ihrer ersten Sitzung aus der Mitte der
Abgeordneten ihre Vorsitzende oder ihren Vorsitzenden für die Dauer der
Wahlperiode. Die Wahl wird von dem ältesten anwesenden und hierzu bereiten
Mitglied geleitet.
Die Wahl der/des Vorsitzenden erfolgt zwingend für die Dauer der
Wahlperiode. Die Wahl für einen kürzeren Zeitraum ist unwirksam.
Gewählt wird nach § 67 NKomVG schriftlich. Auf Verlangen eines Mitglieds
der Vertretung (einschl. Bürgermeister) ist geheim zu wählen. Gewählt ist die
Person, für die die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung (nicht der
Anwesenden) gestimmt hat (mindestens 15). Wird dieses Ergebnis im ersten
Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Hier ist dann
die Person gewählt, die die meisten Stimmen hat. Bei Stimmengleichheit
entscheidet das Los, das die/der Altersvorsitzende zieht.
Vor
Durchführung der Wahl ist zunächst für das Wahlverfahren die Anwendung der
bisherigen Geschäftsordnung zu beschließen.
Danach ist
die/der Ratsvorsitzende vom Rat in Form einer Wahl zu bestimmen. (§ 4 der
Geschäftsordnung). Für die Wahl selber ist in § 17 i.V.m. § 16 (6) S 3 der
Geschäftsordnung festgelegt, dass aus jeder Fraktion/Gruppe ein Ratsmitglied
als Stimmzähler/in berufen wird, das zusammen mit dem Allgemeinen Vertreter das
Ergebnis feststellt.
Bei geheimer
Wahl sind Wahlkabinen und Wahlurnen zu benutzen. Es sind äußerlich gleiche, in
Missbrauch ausschließender Weise gekennzeichnete Stimmzettel zu verwenden.
Finanzielle
Auswirkung:
Eine gesonderte Aufwandsentschädigung für die
Ratsvorsitzende/den Ratsvorsitzenden ist nach der aktuellen Satzung über die
Zahlung von Aufwandsentschädigungen nicht vorgesehen.
Anlagen: