Betreff
Anwendung der bisherigen Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Apen
Vorlage
VO/882/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung wird die Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Apen vom 13.12.2016 weiterhin für anwendbar erklärt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses einen überarbeiteten Entwurf der Geschäftsordnung zur Beratung vorzulegen.

 

 


Sachverhalt:

Nach § 69 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) gibt sich die Vertretung eine Geschäftsordnung. Diese soll insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthalten.

 

Die Geschäftsordnung gilt jeweils für die Wahlperiode. Trotz ihrer lediglich internen Wirkung empfiehlt sich eine Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss.

 

Aus diesem Grund sollte für die konstituierende Sitzung die bisherige Geschäftsordnung für anwendbar erklärt und die Verwaltung beauftragt werden, zur ersten Sitzung des Verwaltungsausschusses einen Entwurf für eine überarbeitete Geschäftsordnung auszuarbeiten.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

Keine finanziellen Auswirkungen

 

 


Anlagen:

Geschäftsordnung vom 13.12.2016