Beschlussvorschlag:
Bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung wird die
Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Apen vom 13.12.2016 weiterhin für
anwendbar erklärt.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des
Verwaltungsausschusses einen überarbeiteten Entwurf der Geschäftsordnung zur
Beratung vorzulegen.
Sachverhalt:
Nach § 69 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) gibt sich die Vertretung eine Geschäftsordnung.
Diese soll insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung,
die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthalten.
Die Geschäftsordnung gilt jeweils
für die Wahlperiode. Trotz ihrer lediglich internen Wirkung empfiehlt sich eine
Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss.
Aus diesem Grund sollte für die
konstituierende Sitzung die bisherige Geschäftsordnung für anwendbar erklärt
und die Verwaltung beauftragt werden, zur ersten Sitzung des
Verwaltungsausschusses einen Entwurf für eine überarbeitete Geschäftsordnung
auszuarbeiten.
Finanzielle
Auswirkung:
Keine finanziellen Auswirkungen
Anlagen:
Geschäftsordnung vom 13.12.2016