Betreff
Bildung des Verwaltungsausschusses; Erhöhung der Zahl der Beigeordneten
Vorlage
VO/883/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Zahl der Beigeordneten für den Verwaltungsausschuss wird nach § 74 Abs. 2 Satz 2 NKomVG um zwei erhöht. Die Gesamtzahl liegt somit bei 8 Beigeordneten.

 

 


Sachverhalt:

Nach § 74 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) setzt sich der Hauptausschuss (= Verwaltungsausschuss) zusammen aus:

-       dem Hauptverwaltungsbeamten,

-       den Abgeordneten mit Stimmrecht (Beigeordneten) und

-       den Abgeordneten mit beratender Stimme (Grundmandat).

 

Außerdem gehört der Erste Gemeinderat entsprechend der Regelung in der Hauptsatzung dem Verwaltungsausschuss mit beratender Stimme an.

 

Die Zahl der Beigeordneten ist abhängig von der Zahl der Ratsmitglieder. Nach § 74 Abs. 2 NKomVG sind bei 26 bis 36 Ratsmitgliedern (ohne Bürgermeister) 6 Beigeordnete zu bestimmen.

 

Nach § 74 Abs. 2 Satz 2  NKomVG kann der Rat die Zahl der Beigeordneten für die Dauer der Wahlperiode um 2 Beigeordnete erhöhen. Dieser Beschluss ist zu fassen, bevor der Verwaltungsausschuss gebildet wird. Eine spätere Erhöhung ist nicht möglich, ebenso wenig eine Aufhebung des Beschlusses während der Wahlperiode.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

Erhöhte Aufwandsentschädigungen für die zusätzlichen Beigeordneten

 

 


Anlagen: