Betreff
Bildung des Verwaltungsausschusses, Feststellung der Besetzung
Vorlage
VO/884/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen stellt gemäß § 75 Abs. 1 in Verbindung mit § 71 Abs. 5 NKomVG fest:

 

a)      Auf der Grundlage des Beschlusses zur Erhöhung der Zahl der Beigeordneten und der Vereinbarungen über die Bildung der Gruppe CDU/FDP sowie der Gruppe GGL und nach Ziehung des Loses zur Vergabe des siebten und achten Sitzes sind die 8 Sitze wie folgt auf die Fraktionen und Gruppen zu verteilen.

 

UWG-Fraktion:                                   ___      Sitze

SPD-Fraktion:                         2          Sitze

Gruppe CDU/FDP:                              ___      Sitze

Gruppe GGL:                          ___      Sitze oder Grundmandat mit beratender Stimme

           


 

b)      Dem Verwaltungsausschuss gehören folgende Beigeordnete an:

 

UWG-Fraktion

 

 

 

 

 

 

 

SPD-Fraktion

 

 

 

Gruppe CDU/FDP

 

 

Gruppe GGL

 

 

Alternativ:

Weiterhin gehören dem Verwaltungsausschuss folgende Abgeordnete mit beratender Stimme an:

 

Gruppe GGL

 

 

c)      Als stimmberechtigte Vertreter werden benannt:

 

UWG-Fraktion

 

 

 

 

 

 

 

SPD-Fraktion

 

 

 

Gruppe CDU/FDP

 

 

Gruppe GGL (2)

 

 

 

 

Alternativ:

Als nicht stimmberechtigte Vertreter werden benannt:

 

Gruppe GGL

 

 


Sachverhalt:

Die Bildung des Verwaltungsausschusses erfolgt in der ersten Sitzung des Rates nach den Vorschriften über die Bildung von Ratsausschüssen. Die Sitze der Beigeordneten werden nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren  auf die Vorschläge der Fraktionen und Gruppen verteilt.

 

 

Auf der Grundlage des Beschlusses über die Erhöhung der Zahl der Beigeordneten sind die 8 Sitze zu verteilen. Der siebte und achte zu vergebende Sitz wird im Losverfahren zu vergeben sein, da drei Fraktionen/Gruppen hier die gleiche Höchstzahl aufweisen. Dies berücksichtigend sähe eine Verteilung wie folgt aus:

 

UWG-Fraktion:                       3 Sitze, ein weiterer Sitz per Losentscheid möglich

SPD-Fraktion:              2 Sitze

Gruppe CDU/FDP:                  1 Sitz, ein weiterer Sitz per Losentscheid möglich

Gruppe GGL:               1 Sitz per Losentscheid möglich

 

Nach § 75 Abs. 1 Satz 3 NKomVG ist für jeden Beigeordneten ein Vertreter zu bestimmen. Sofern eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im Verwaltungsausschuss vertreten ist,  so kann von ihr ein zweiter Vertreter bestimmt werden (§ 75 Abs. 1 S. 5 NKomVG). Gem. § 74(1) S1 Nr. 3 i.V.m. § 71 (4) NKomVG können Fraktionen oder Gruppen, die bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt wurden als sog. Grundmandatare mit beratender Stimme Mitglied des Verwaltungsausschusses sein.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

keine finanzielle Auswirkung

 


Anlagen: